Polizeibeamte in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau könnten bald eine kleine Videokamera an ihrem Körper tragen. Damit würden sie dann unter bestimmten Umständen Personen- und Fahrzeugkontrollen aufzeichnen. Die Kameras sollen vor allem dem Schutz der Beamten dienen.
In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Hessen, nutzen Polizisten schon solche Kameras. Jetzt hat Innenminister Holger Stahlknecht den Vorschlag gemacht, die Körper-Kameras auch in Sachsen-Anhalt auszuprobieren – aber erstmal nur für etwa zwei Jahre. Damit es überhaupt so weit kommt, muss das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes geändert werden.
Mitte Februar hat sich der Innenausschuss des Landtags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema beschäftigt. Es wurden verschiedene Experten eingeladen, die ihre Meinung zu der möglichen Gesetzesänderung gesagt haben.
Rechtsexperten: Körper-Kameras problematisch
Einige Rechtsexperten und der Landesbeauftragte für den Datenschutz sahen den Gesetzentwurf sehr kritisch. In einigen Teilen hielten sie ihn sogar für nicht vereinbar mit der Verfassung. Sie kritisierten zum Beispiel, dass die Videoaufnahme schon startet, bevor der Bürger informiert wird (Pre-Recording). Außerdem finden sie nicht gut, dass die Bürger kein Recht haben, sich die Daten anzuschauen. Darüber hinaus zweifelten sie daran, ob die Körper-Kameras wirklich helfen, die Polizisten besser zu schützen.
Polizisten unterstützen Kamera-Idee
Die Gewerkschaftsverbände der Polizei in Sachsen-Anhalt finden die Körper-Kameras für Polizisten gut. Sie denken, dass die Kameras helfen, dass die Menschen nicht so aggressiv sind, wenn sie in eine Kontrolle geraten.
Neben Körper-Kameras für Polizisten diskutierten Experten und Abgeordnete noch einen weiteren Vorschlag des Innenministers. Stahlknecht will zukünftig gesetzlich regeln, dass Polizisten grundsätzlich ein Namensschild oder eine Nummer auf ihrer Uniform tragen. In vielen Fällen machen sie das bereits heute, geregelt wird das jedoch nur über eine Verwaltungsvorschrift.
Diese Idee hat den Polizeigewerkschaften überhaupt nicht gefallen. Die Polizeibeamten hätten das Gefühl, dass sie bei Demonstrationen einen Nachteil gegenüber gewaltbereiten Bürgern haben. Sie könnten so viel leichter erkannt und später belästigt werden. Außerdem kritisierten die Polizeibeamten, dass die Änderung knapp 300 000 Euro kosten würde. Ihrer Meinung nach, wäre das Geld woanders besser aufgehoben.
Ausschuss wird Empfehlung aussprechen
Eine endgültige Entscheidung zu Körper-Kameras und Namensschildern ist noch nicht gefallen. Der Ausschuss für Inneres und Sport wird sich erneut mit dem Thema beschäftigen. Damit das Gesetz beschlossen werden kann, muss der Ausschuss eine Beschlussempfehlung schreiben. Diese wird dann dem Landtag vorgelegt. Wenn dieser zustimmt, ist das Gesetz beschlossen.