Bereits im Jahr 2004 sorgten die Pläne der Landesregierung, die Kreisgebietsstruktur ab 2007 für die Zukunft fit zu machen, für Aufregungen, die bis in die kleinsten Gemeinden drangen. Konkret ging es um den Zuschnitt von elf neuen Landkreisen und die Bestimmung neuer Kreisstädte. Mit größeren Kreisen verbanden viele Bürgerinnen und Bürger zunächst Nachteile, die sich aus möglicherweise längeren Wegen in die neuen Kreisstädte ergeben könnten.
Weitaus weniger standen andere wichtige Argumente in der öffentlichen Wahrnehmung, wie zum Beispiel eine moderne Verwaltungsstruktur, die im nationalen und internationalen Wettbewerb als wichtiger Standortfaktor gilt. Auch stellte sich die Frage, ob vor dem Hintergrund der prognostizierten demografischen Entwicklung gerechtfertigt werden könne, dass zwar die Bevölkerungszahlen sinken, die Verwaltungsstrukturen aber nicht angepasst werden.
Vor mittlerweile mehr als zwölf Jahren brachte die damalige Landesregierung aus CDU und FDP einen Gesetzentwurf über die kreisliche Neugestaltung des Landes Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Erstmals beraten wurde dieser Gesetzentwurf am 26. Mai 2005; die abschließende Beratung fand am 6. Oktober 2005 statt. In diesem Jahr sind bereits zehn Jahre seit der Neugestaltung der Kreise vergangen, das 2005 beschlossene Gesetz war am 1. Juli 2007 in Kraft getreten.
Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt definiert im Artikel 87 die kommunale Selbstverwaltung. Demnach sind die Landkreise und Gemeinden berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben selbstständig wahrzunehmen. Davon ausgehend wurde das Reformziel formuliert, dass leistungsstarke und zukunftsfähige Strukturen geschaffen werden, die den Anforderungen an die kreisliche Ebene auch bei rückläufigen Einwohnerzahlen gerecht werden.
Als Messwerte für die Leistungsfähigkeit der Landkreise formulierte die Koalition von CDU und FDP bereits 2005 eine bürgerfreundliche Verwaltung, zunehmende Qualitätserwartungen sowie die Auswirkungen der demografischen Entwicklung, die insbesondere aus Gründen der Kostenbelastung der Bevölkerung zu berücksichtigen seien.
Auf Größe und Ausbreitung geachtet
Daraus und aus einer Reihe weiterer Gründe sollte bei neuen Kreiszuschnitten nach Möglichkeit das Prinzip der Vollfusion angewandt werden. Des Weiteren wurde auf eine Größe von 150 000 Einwohnern und eine Ausbreitung von 2 500 km2 orientiert. Ausnahmen sollte es nur geben, wenn die Fläche eines Kreises bereits überdurchschnittlich groß war oder er eine unterdurchschnittliche Dichte von 70 Einwohnern je km2 hatte. Zum Zeitpunkt der Planungsphase für die Kreisgebietsreform umfasste die Statistik für die damals 21 Landkreise durchschnittlich 95 330 Einwohner bei einer Größe von 950,51 km2, im Mittel von 100,29 Einwohnern je km2.
Fusionen und Neuzuordnungen
Unter anderem der letzte Aspekt führte dazu, dass die Landkreise Salzwedel und Stendal in ihren Strukturen bestehen blieben. Der Ohrekreis fusionierte mit dem Bördekreis zum Landkreis Börde. Die Stadt Wanzleben verlor an Haldensleben den Kreissitz. Die den Harz tangierenden Kreise Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg bilden seit 2007 den Landkreis Harz, Kreissitz: Halberstadt. Der rund um die Stadt Halle gelegene Saalkreis vereinte sich mit dem Kreis Merseburg-Querfurt zum neuen Saalekreis. Den Kreissitz verlor Querfurt zugunsten von Merseburg.
Zusammengefasst wurden auch die Kreise Burgenland und Weißenfels zum Burgenlandkreis, Kreissitz: Naumburg. Geografisch betrachtet war die Fusion der Landkreise Sangerhausen und Mansfelder Land zum Kreis Mansfeld-Südharz die Folge. Die Lutherstadt Eisleben ist seit 2007 keine Kreisstadt mehr. Die Kreise Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck bilden seitdem den Salzlandkreis, Kreisstadt: Bernburg. Im Zuge der Beratungen zur Kreisgebietsreform hatten Bitterfeld und Köthen darum geworben, zusammen den neuen Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu bilden.
Die Stadt Bitterfeld verlor dabei den Status einer Kreisstadt. Der Landkreis Anhalt-Zerbst wurde geteilt und ist in die Kreise Jerichower Land (Kreisstadt Burg) und Wittenberg aufgegangen. Die zum Reformzeitpunkt bestehenden kreisfreien Städte Halle und Magdeburg veränderten sich nicht, lediglich Dessau fusionierte mit dem bis dahin zum Landkreis Anhalt-Zerbst gehörenden Roßlau. Die gesetzliche Grundlage bildet das vom Landtag Sachsen-Anhalt am 6. Oktober 2005 verabschiedete Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung.
Zu den Drucksachen zum Gesetzgebungsverfahren
Entwurf Kommunalneugliederungsgesetz, 2005 (PDF)
Stenografischer Bericht 59. Sitzung, 26. Mai 2005 (PDF)
Beschlussempfehlung Kommunalneugliederungsgesetz, 2005 (PDF)
Änderungsantrag SPD zur Beschlussempfehlung, 2005 (PDF)
Änderungsantrag der Linkspartei.PDS zur Beschlussempfehlung (PDF)
Stenografischer Bericht 65. Sitzung, 6. Oktober 2005 (PDF)