Egal ob nach einem Sturz von der Leiter, vorzeitig einsetzenden Wehen oder einem Autounfall auf der A14 – in den meisten Fällen sind Rettungsdienst und Notarzt schnell vor Ort und leisten Erste Hilfe. Damit das weiter so gut funktioniert und vielleicht noch ein bisschen besser wird, soll das Rettungsdienstgesetz des Landes geändert werden. In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit den geplanten Änderungen beschäftigt.
Die Änderungen in Kürze:
- Das Rettungsdienstgesetz wird allgemein an Bundesrecht angepasst.
- Der Beruf des Notfallsanitäters ersetzt den Rettungsassistenten.
- Rettungsdienstleistungen werden (fast) nur noch Hilfsorganisationen vergeben.
- Die Patientenbeförderung von einem zum anderen Krankenhaus wird zukünftig auch vom Rettungsdienst übernommen.
- Wenn ein Krankenhaus keinen Notarzt für den Rettungsdienst stellt, muss es ein Bußgeld in Höhe von 50 000 Euro zahlen.
Grundsätzlich fanden es alle Experten gut, dass das Rettungsdienstgesetz verändert werden soll. Die meisten Anzuhörenden begrüßten auch die Tatsache, dass zukünftig nur noch Hilfsorganisationen den Rettungsdienst übernehmen sollen. In Sachsen-Anhalt sind das konkret der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst. Der Gesetzgeber möchte diese Organisationen stärken und ihre Zukunft sichern.
Private Anbieter fühlen sich benachteiligt
Allerdings gibt es in Sachsen-Anhalt auch zwei private Rettungsdienstleister. Sie fühlen sich durch die geplante Gesetzesänderung benachteiligt und haben Angst, dass sie keine Aufträge mehr bekommen. Die Anwältin der privaten Rettungsdienstleister hielt den Gesetzentwurf sogar für „verfassungswidrig“. Denn die privaten Anbieter würden in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit verhindert.
Den neuen Beruf des Notfallsanitäters begrüßten alle Experten als sehr wichtig und notwendig. Manche befürchten jedoch, dass es in den nächsten Jahren nicht genug Personal für den Rettungsdienst geben könnte, denn nicht alle wollen die Zusatzausbildung machen. Zur Zeit ist es so: Wer jetzt als Rettungsassistent arbeitet, kann sich weiterbilden und ist dann nach einer Prüfung Notfallsanitäter. Er oder sie müssen aber nicht.
Krankenhäusern droht Bußgeld
In Zukunft sollen Krankenhäuser noch stärker verpflichtet werden, Notärzte für den Rettungsdienst abzugeben. Falls sie sich nicht daran halten, droht per Gesetz ein Bußgeld in Höhe von 50 000 Euro. Das wurde von der Krankenhausgesellschaft scharf kritisiert. Sie sagte, manche Krankenhäuser könnten manchmal einfach keine Ärzte für die Notfallrettung abstellen. Für sie müsste es eine Art „Befreiung“ geben.
Am Ende der Anhörung wurden keine Beschlüsse gefasst. Der Ausschuss für Inneres und Sport wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit dem Gesetzentwurf beschäftigen.