Auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD soll die Landesregierung einen Gesetzentwurf mit einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage erarbeiten, der die Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung für Beamte beinhaltet. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2015, wonach die Abschaffung des Weihnachtsgeldes für Beamte in Sachsen unzulässig war. Mit der Gesetzesänderung in Sachsen-Anhalt soll nun „eine verfassungsgemäße Alimentierung“ sichergestellt werden. Wie hoch das Weihnachtsgeld ausfallen wird, ist noch unklar. Eine endgültige Entscheidung fällt in der nächsten Wahlperiode.
Gesamtes Landesbesoldungsgesetz prüfen
Die etwa 20 000 Beamtinnen und Beamten im Land leisteten eine hervorragende Arbeit, erklärte Eva Feußner (CDU). Auch in Zukunft brauche das Land motivierte, loyale und pflichtbewusste Beamte. Ihrer Ansicht nach hätte man ihnen in den vergangenen Jahren einiges zugemutet. Als Beispiele nannte sie die Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die Einführung einer Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe und den Stopp von kontinuierlichen Beförderungen. Dieses Vorgehen hätte zu Unzufriedenheit unter den Beamten geführt, räumte die CDU-Politikerin selbstkritisch ein und daher müsse das gesamte Landesbesoldungsgesetz in der nächsten Legislatur auf den Prüfstand.
Staatsminister Rainer Robra (CDU) erklärte, der vorzulegende Gesetzentwurf müsse „nachhaltig in die Zukunft blicken und einen Sicherheitsabstand“ zur Besoldungsuntergrenze enthalten. Anderenfalls bestehe sonst die Gefahr, dass die Beamten jedes Jahr Klage gegen ihren Dienstherrn gegen die laufende Besoldung einlegen müssten (wenn die Besoldung im Vergleich zu niedrig ausfällt), „weil objektiv erst im Folgejahr die Kriterien der Verfassungsrichter mit den Daten des Statistischen Bundesamtes abgeglichen werden können.“ Zudem müsse der Gesetzgeber verschiedene andere Faktoren im Blick behalten, wie zum Beispiel die gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung. Alle Beteiligten müssten sich vor Augen führen, dass sich die Wertschätzung der Beamten nicht nur, aber auch, über die Besoldung ausdrücke.
Linke fühlt sich veralbert
Swen Knöchel (DIE LINKE) sagte, seine Vorredner hätten einen „Verriss von 15 Jahren Landespolitik“ abgegeben. Der Finanzexperte der Linken stellte fest, „die Beamten wurden 2004 als Sparschweine entdeckt und jetzt kurz vor der Wahl würden CDU und SPD feststellen, dass Beamte auch Wähler seien. Seine Fraktion hätte die Sonderzahlungen für Beamte schon mehrmals auf die Tagesordnung gebracht, immer wieder wurden diese Anträge abgelehnt. Nun kurz vor der Wahl käme ein Antrag dazu, den niemand mehr bearbeiten könne. Knöchel fragte: „Wen wollen sie eigentlich veralbern?“
Seine Begeisterung über den Antrag halte sich in Grenzen, sagte Rüdiger Erben (SPD), „weil wir heute überhaupt nichts regeln können“. Zwar gebe es zweifelsohne Handlungsbedarf, realisiert werden könnten Änderungen allerdings erst in der nächsten Wahlperiode. Der SPD-Politiker verwies darauf, dass Sachsen-Anhalt im Länderranking der Besoldungsgruppen nicht grundsätzlich auf den letzten Plätzen liege, sondern „je höher die Besoldungsgruppe wird, desto besser liegen wir im Länderranking“. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld sei daher ein wichtiger Ansatz, um die Beamten im mittleren Dienst besser zu stellen als bisher und die Alimentationspflicht einzuhalten.
Grüne lästern: „versuchte Beamtenbestechung“?
Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) konstatierte, dass der Antrag von CDU und SPD eine Abkehr von der bisherigen Position der Koalition darstelle. Zwar sei eine derartige Meinungsänderung durchaus zulässig, dennoch sei er misstrauisch, so Meister. Sein Misstrauen rühre daher, weil die höheren Kosten im kürzlich verabschiedeten Nachtragshaushalt nicht einspeist wurden. Auf den Fraktionsfluren der Grünen sei daher über eine „versuchte Beamtenbestechung“ gelästert worden. Außerdem vermisst Meister nähere Details über die Höhe der Sonderzahlungen und wann sie eingeführt werden sollen. Obwohl die Grünen „die Nachtigall trapsen hören“, halten sie den im Antrag eingeschlagenen Weg grundsätzlich für richtig.
Dem Antrag von CDU und SPD wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich.