Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Über eine Debatte zum Burka-Verbot

Die AfD-Fraktion greift die derzeitige Debatte um die Gesichtsverschleierung von Frauen muslimischen Glaubens in Deutschland auf. In einem Gesetzentwurf forderte sie das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt. Das Bedecken des Gesichts beinhalte eine Absage an unsere Werteordnung, so die AfD. Es sei zudem fraglich, ob das Tragen solcher Kleidungsstücke in den Schutzbereich des Grundrechts der Religionsfreiheit falle.

Arten muslimischer Kopfbedeckungen für Frauen. Foto: Natalya Korsak/fotolia.com

„Der Islam gehört nicht zu Deutschland“, konstatierte Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD). Der Islam sei uns zutiefst fremd und mit unseren Werten und unserer Lebensordnung unvereinbar. Das zeige sich insbesondere im Verhältnis zwischen Mann und Frau. Tillschneider wolle die islamische Kultur nicht abwerten, sie habe ihre eigenen Antworten auf uralte Fragen, „allerdings wollen wir hier so nicht leben“. Daher forderte seine Fraktion in einem Gesetzentwurf ein Verbot der Vollverschleierung.

Symbol der Scharia im öffentlichen Raum

Nach Meinung des AfD-Abgeordneten sei der Schleier eine politische Machtdemonstration und solle ausdrücken, dass im öffentlichen Raum die Scharia gelte. Tillschneider sagte weiter, wenn uns die Religionsfreiheit gebieten sollte, dass wir uns im eigenen Land nicht gegen die islamische Verschleierung wehren können, dann sollten wir fragen, ob dieser Grundsatz noch zeitgemäß sei. „Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft“, mahnt der AfD-Politiker. Weitere Schritte sollten ein Minarett-Verbot wie in der Schweit, ein Hijab-Verbot im öffentlichen Dienst und die  Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft sein, so Tillschneider.

Schulen, Kindergärten und Gerichte sind tabu

Unsere Gesellschaft sei mit Sicherheit christlich geprägt und ebenso von einem emanzipierten Frauenbild. Zu diesem Bild gehöre nicht die Burka, unterstrich Innenminister Holger Stahlknecht. Einerseits müsse man sagen dürfen, dass man nicht bereit sei, diesen Wandel zu dulden. Andererseits  zweifelte er daran, ob immer alles mit Gesetzen geregelt werden müsse. Stahlknecht sprach von einem „imperfekten Verbot“.

Es müsse klar sein, dass Frauen in Schulen, Kindergärten und Gerichten nicht voll verschleiert zu erscheinen haben. Integration könne nur gelingen, wenn Respekt und Toleranz vorherrschten. Beides würden wir Anderen gerne entgegen bringen, erwarteten aber im Gegenzug, dass sie unsere Kultur respektierten. In jedem Fall müsste über das Thema offen gesprochen werden, es dürfte nicht tabuisiert werden. Sonst treffe man nicht mehr die Meinung der Menschen, die hier in Deutschland lebten, betonte der Innenminister.

„Gesetzentwurf ist populistisch und islamfeindlich“

Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte, der Gesetzentwurf der AfD komme harmlos daher, diene jedoch nur dem Ziel, die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben. „Der Gesetzentwurf ist populistisch und islamfeindlich und wird in Sachsen-Anhalt nicht umgesetzt werden.“ Er selbst lehne Burka und Niqab ab, jeder Mensch habe jedoch das Recht, selbst zu entscheiden, welche Kleidung er tragen möchte. Die AfD wollte Frauen Vorschriften machen, die Grünen dagegen wollten, dass Frauen selbst entscheiden können.

Das Grundgesetz schütze das Recht, sich Verhüllen zu dürfen, begründete der Grünen-Politiker. Ein mit der Burka verbundenes Frauen-Bild sei zwar fragwürdig, das freiwillige Tragen der Burka jedoch keine Verletzung der Menschenwürde. Striegel hält ein totales Verbot der Gesichtsverschleierung in Sachsen-Anhalt für „total überzogen“, da er an der Realität vorbei gehe.

Burka-Verbot käme Hausarrest gleich

Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sei formell und materiell verfassungswidrig, konstatierte Eva von Angern (DIE LINKE). Zum einen sei der Landesgesetzgeber nicht zuständig, zum anderen greife der Entwurf in die Religionsfreiheit ein. Von Angern sagte weiter: „Wer Frauen das Tragen der Burka verbieten will, kann sie auch gleich unter Hausarrest stellen.“ Ihrer Ansicht nach, sei es unsere Aufgabe, allen Menschen, die nach Deutschland kommen, unsere Werte zu erklären. Frauen sollten wissen, dass sie hier wählen könnten, ob sie Burka tragen oder nicht. „Eine Befreiung durch ein Verbot, das ist unmöglich.“

Zentrales AfD-Thema: Angst

Auch für ihn seien Burka und Niqab ein „Frauengefängnis aus Stoff“ und hätten in bestimmten Bereichen nichts zu suchen. Aber das interessiere die AfD gar nicht, betonte Rüdiger Erben (SPD). Sie lebe einzig und allein vom Gefühl der Angst und würde diese bewusst schüren. Erben ließ den Landtag in dem Zusammenhang wissen, dass es fast wortgleiche Anträge der AfD-Fraktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu dem Thema gebe. Dabei hätte das Thema für alle drei Länder überhaupt keine Relevanz. „Ein Burka-Verbot in Sachsen-Anhalt ändert die Realität genauso wenig, wie es ein Nachtflugverbot für den Flughafen Cochstedt tun könnte“, so der SPD-Politiker.

Regelung auf Bundesebene nötig

Es gebe sowohl Pro- als auch Kontra-Argumente für ein Verbot erläuterte Carsten Borchert (CDU). Dafür spreche, dass die Vollverschleierung hinderlich für die Integration sei und dass es Spielregeln für unsere Werteordnung gebe. Gegner eines Verbots würden zu Recht mit der Einschränkung der Religionsfreiheit und der Beschneidung der Grundrechte argumentieren. Das Thema Sicherheit sei für Borchert kein Argument, da es vermutlich lediglich 300 Frauen in Deutschland gebe, die eine Burka tragen. Eine entsprechende Regelung müsste jedoch auf Bundes- und nicht auf Länderebene beschlossen werden.

Islamisierung des Landes in vollem Gange

Oliver Kirchner (AfD) sieht die Islamisierung des Landes bereits in vollem Gange. Zwar müssten Menschen, die zu uns kommen, nicht ihre Kultur ablegen, sollten sich aber integrieren. Dazu gehöre auch, sich in Öffentlichkeit unverschleiert zu zeigen. Kirchner sagte, wer Burka trage, lehne unsere gesellschaftliche Grundordnung ein gedeihliches Miteinander ab. Für ihn ist die Burka ein Symbol der Unterdrückung. Frankreich sei in dieser Hinsicht Vorreiter, da es die Gesichtsverschleierung verboten habe.

Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wurde vom Parlament in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) und in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie Arbeit, Soziales und Integration (mitberatend) überwiesen.