Durch eine Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im September 2016 wurden zum Ausgleich von Tarifsteigerungen zusätzliche Zuweisungen für 2016 vom Land an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt. Diese konnten jedoch nicht vollständig zugeteilt werden. Durch die neuerliche Änderung des KiFöGs sollen nun die noch ausstehenden 1.936.851 Euro ausgezahlt werden.
Keine Aufstockung durch Landkreise
Im September 2016 sei das Kinderförderungsgesetz bereits einmal geändert worden, erinnerte Andreas Steppuhn (SPD). Das Land habe angefallene Tarifsteigerungen ausgeglichen und die Landkreise damit entlastet. Mit der erneuten Änderung des Gesetzes werde der Aktualität der Berechnungen (neue und höhere Kinderzahlen, die zugrunde gelegt werden) berücksichtigt. Damit würden insgesamt 21 Millionen Euro für die Deckelung der Tarifsteigerungen ausgegeben. Das Geld komme komplett vom Land, die Landkreise müssen in diesem Fall nicht wie sonst üblich um 53 Prozent aufstocken. Tobias Krull (CDU) lobte die Korrektur des Kinderförderungsgesetzes und bestätigte deren Notwendigkeit durch die gestiegene Zahl von (auch neugeborenen) Kindern. Die Grünen verzichteten auf einen eigenen Redebeitrag.
„Einheimische Familien benachteiligt“
Mit dem Gesetzentwurf zeige sich erneut die Flickschusterei der Landesregierung. Die AfD habe unlängst auf das nun auszugleichende Defizit hingewiesen. Tobias Rausch (AfD) kritisierte die „wirtschaftsmigrationsfreundliche Politik“ der Landesregierung, die Asylsuchende bevorteile und einheimische Familien benachteilige. Einheimische Eltern würden bei den Elternbeiträgen in die Pflicht genommen, auch wenn die gestiegenen Zahlen betreuter Kinder auf die Asylsuchenden zurückzuführen seien, so Rausch.
Ausstehende Mittel zügig ausgeben
Man habe schon im August 2016 mit einer Kleinen Anfrage auf das Problem der Bemessung und Verteilung aufmerksam gemacht. Daher sei es zu begrüßen, dass die Koalition die noch ausstehenden Mittel nun ausgeben wolle, so Monika Hohmann (DIE LINKE).
Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales (federführend) und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.