Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt in Art. 19 vor: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag [...] zu wenden.“
Über 154 Petitionen abschließend behandelt
Im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. November 2015 sind 167 neue Petitionen im Landtag eingegangen, die meisten kamen aus dem Bereich Inneres, gefolgt vom Themenkreis Wohnungs-, Städtebau und Verkehr, sowie dem Bereich Gesundheit und Soziales. So beschäftigte sich der Petitionsausschuss im zweiten Halbjahr 2015 beispielsweise mit einer Petition zum „Ausbau des schnellen Internets", der „Diskriminierung von Flüchtlingen in Medien" oder der Arbeitsweise der Unfallkasse Sachsen-Anhalt.
Über 154 Petitionen haben die Mitglieder des Petitionsausschusses im genannten Zeitraum abschließend beraten. In vielen Fällen konnte der Petitionsausschuss, nach eigenen Angaben, den Bürgerinnen und Bürgern gute Hilfestellung geben.
Petitionen einfach per Mausklick einreichen
Neben der Möglichkeit sich klassisch per Post an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden, können die Bürger/innen Sachsen-Anhalts auch per Online-Formular über die Internetseite des Landtags an ihre Volksvertreter herantreten. Zur Bestätigung der Petition – die ohne die sonst erforderliche handschriftliche Unterschrift auskommt – erhalten Sie nach dem Absenden Ihrer Petition eine E-Mail.
Mit der E-Mail erhalten Sie einen Link zum Freischalten. Mit dem Anklicken des Links bestätigen Sie, dass Sie die Petition einreichen möchten. Sollten Sie diese Bestätigungsmail nicht erhalten, wenn Sie sich bitte umgehend per Mail an: OnlinePetition@lt.sachsen-anhalt.de
Wie geht’s dann weiter?
Die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses prüft die Zulässigkeit und den Inhalt der Eingabe und bestätigt den Eingang. Bei Petitionen, die Kritik an der Arbeitsweise von Ämtern zum Inhalt haben, fordert der Petitionsausschuss eine fachliche Stellungnahme der betroffenen Ministerien an. Ist der Sachverhalt aufgeklärt und das Anliegen erweist sich als berechtigt, empfiehlt der Ausschuss dem Landtag bestimmte Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen oder Nachteile abzuwenden. Diese Empfehlung wird der Landesregierung zur Berücksichtigung beziehungsweise Erwägung zugeleitet. Alle Petenten erhalten über die getroffene Entscheidung einen schriftlichen Bescheid.
Was genau unter Bitten und Beschwerden verstanden wird, wer Petitionen einreichen kann, rechtliche Hintergründe zum Petitionsrecht und mehr über den Ablauf eines Petitionsverfahrens lesen Sie hier.