Die Landtagswahl am 13. März ist fast drei Monate her, in der Zwischenzeit hat sich der Landtag konstituiert, der Ministerpräsident wurde gewählt und die Regierungsbildung ist abgeschlossen. Aber damit ist es noch nicht getan. Damit ein Parlamentsbetrieb wirklich ins Rollen kommt, braucht es noch die Ausschüsse. In ihnen findet die eigentliche Arbeit statt, sie sind die Werkstätten des Parlaments, für manche sogar das „Herzstück“. Zu Beginn einer neuen Wahlperiode müssen sich auch die Ausschüsse konstituieren. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen.
Landtagspräsident Hardy Peter Güssau ließ es sich nicht nehmen, bei jeder konstituierenden Ausschusssitzung dabei zu sein. Er zeigte sich überzeugt, dass sich die neuen Abgeordneten schnell in die parlamentarischen Gepflogenheiten einfinden würden und dass gerade die Mischung aus alten und neuen, jungen und erfahrenen Abgeordneten die Ausschussarbeit bereichern werde. Gleichzeitig mahnte er stets eine konstruktive Arbeit an, das Ringen um die bestmögliche Lösung für die Bürgerinnen und Bürger sollte immer im Mittelpunkt stehen, betonte Güssau.
Wegen der Themenvielfalt und der damit einhergehenden Spezialisierung der Abgeordneten bildet der Landtag aus seiner Mitte heraus ständige und zeitweilige Ausschüsse. Deren Anzahl kann von Wahlperiode zu Wahlperiode variieren. In der 7. Wahlperiode hat der Landtag elf ständige Ausschüsse. Sie verfügen jeweils über zwölf Mitglieder, die nach dem Rangmaßzahlverfahren von den Fraktionen entsandt werden. Das bedeutet, die CDU entsendet je Ausschuss vier Abgeordnete, die AfD drei, DIE LINKE zwei, die SPD zwei und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils einen Abgeordneten.