Die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags hat ihre Arbeit in der 7. Wahlperiode aufgenommen. Am Montag, 20. Juni, konstituierte sie sich. Sie überprüft nicht die Arbeit des Parlaments, sondern kontrolliert die Landesregierung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes. In ihrer konstituierenden Sitzung gab sich die Kommission eine Geschäftsordnung, die als Drucksache des Landtags veröffentlicht werden wird.
Der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) gehören fünf Mitglieder an. Dies sind die Abgeordneten Markus Kurze (CDU, Vorsitzender), Volker Olenicak (AfD), Eva von Angern (DIE LINKE, stellvertretende Vorsitzende), Rüdiger Erben (SPD) und Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Sensible Handhabung von Daten
Durch die einheitliche Sitzverteilung tragen alle Fraktionen eine gleichmäßige Verantwortung bei der Kontrollarbeit; die Rechte sind für alle Mitglieder gleich. Es gilt, die gestellten Kontrollaufgaben überparteilich auszuführen. Zu Beginn der 6. Wahlperiode war die Zahl der Mitglieder von vier auf fünf erhöht worden, was zur Verbesserung der Arbeit der PKK – insbesondere zu ausgewogeneren Beurteilungen zu Sachlagen – beitragen soll.
Die Landesregierung ist verpflichtet, die PKK umfassend und zeitnah über die Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde zu informieren, das Lagebild von Ermittlungen und Vorgänge von besonderer Bedeutung darzustellen sowie auf Verlangen auch über Einzelfälle zu berichten. Dabei kommt der PKK eine besondere und sehr sensible Rolle zu: Sie hat die Berechtigung, alle für die Erfüllung der Kontrollaufgaben notwendigen Auskünfte, Unterlagen, Akten- und Dateneinsichten, Stellungnahmen und sogar den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde zu verlangen.
Stillschweigen ist zu bewahren
So viel Vertrauen bedarf natürlich bestimmter Verhaltensrichtlinien, an die sich die Mitglieder unbedingt zu halten haben: Die Beratungen der PKK sind geheim. Über die Einzelheiten behandelten Sachgebiete muss Stillschweigen gewahrt werden. Informationen, die der PKK zukommen, dürfen das kleine Gremium grundsätzlich nicht verlassen.