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Plenarsitzung

Kinderförderungsgesetz soll geändert werden

Wie werden die 58,5 Millionen Euro genutzt, die Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren aus dem gescheiterten Betreuungsgeld zufließen? Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE sollen die Mittel zur Entlastung der Eltern bei den Kinderbetreuungskosten genutzt werden. Die Mittel für das Jahr 2018 könnten per Entschließungsantrag gebunden werden, da zunächst die Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes abgewartet werden müsse. Darüber hinaus solle sich das Land im Jahr 2016 mit einer Zuweisung in Höhe von 50 Millionen Euro an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen, um den Gemeinden zusätzliche Möglichkeiten einzuräumen, beispielsweise zum Ausgleich von Tarifsteigerungen oder zur weiteren Unterstützung der Kostenbeiträge der Eltern.

Etwa 58,5 Millionen Euro kann Sachsen-Anhalt in den nächsten drei Jahren zusätzlich für die Kinderbetreuung ausgeben. Wer, wie entlastet wird, war Thema einer Landtagsdebatte. Die Koalitionsfraktionen und DIE LINKE brachten jeweils einen Gesetzentwurf ein. Foto: Highwaystarz/fotolia.com

Auch die Koalitionsfraktionen haben den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) eingebracht.  Darin sollen die Leistungen des Landes an die Kommunen rückwirkend zum 1. Januar 2016 so angehoben, dass die zuletzt erfolgten Tarifsteigerungen für die Erzieherinnen und Erzieher ausgeglichen werden. Außerdem ist geplant, die Mehrkind-Regelung zu vereinfachen. Ab 2017 sollen die Mittel aus dem Betreuungsgeld dann für zusätzliche Kostenentlastungen für die Eltern eingesetzt werden. Das bedeutet einen Betrag in Höhe von etwa 20,5 Millionen für das Jahr 2017 und etwa 23 Millionen für das Jahr 2018.

Die beiden Gesetzentwürfe sowie der Entschließungsantrag wurden in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) und in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Die Debatte im Einzelnen

Viele Bürger seien nach der Landtagswahl schnell ernüchtert gewesen, sagte Monika Hohmann (DIE LINKE). Denn die vor der Wahl gemachten Wahlversprechen von CDU und SPD bezüglich der Kinderbetreuung seien überhaupt nicht finanzierbar und könnten demnach auch nicht umgesetzt werden. Zudem seien die Landkreise verärgert, dass ihnen von der ersten Erhöhung des Finanzausgleichsgesetzes so gut wie kein Geld übrig bleibe.

DIE LINKE: Qualität der Betreuung im Auge behalten

Zudem dürfte bei allen Finanzierungsproblemen die Qualität der Kinderbetreuung nicht aus dem Blick verloren werden. Auf Bundesebene fordere DIE LINKE daher schon lange bundesweit geltende Qualitätsstandards. Auch der Bund müsse sich dauerhaft an der Finanzierung beteiligen, so Hohmann. An die AfD gewandt bemerkte die Linken-Abgeordnete: „Wir unterscheiden die Kinder nicht nach ihrer Herkunft, sondern für uns sind alle Kinder in Sachsen-Anhalt gleich wichtig.“

Koaltion: Eltern und Kommunen deutlich entlasten

Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betonte: „Wir wollen Eltern und Kommunen deutlich entlasten.“ Die Koalition wolle verlässlich und nachhaltig agieren. Sie wolle zeigen, dass sie verstanden habe, dass es darauf ankomme, was am Ende bei den Eltern ankomme. Die Gesetzentwürfe von Koalition und Linksfraktion gingen in die gleiche Richtung, der Gesetzentwurf der Koalition sei jedoch, ihrer Ansicht nach, die etwas bessere Variante.

Mit den 21 Millionen Euro, so Lüddemann weiter, soll ein erster Schritt gegangen werden, um die Kinderbetreuung auf solide und finanziell tragfähige Füße zu stellen. Daher habe man sich zunächst darauf konzentriert, die Tarifsteigerungen der Erzieherinnen abzudecken. Somit gebe es jetzt keinen Grund mehr, dass in den einzelnen Gemeinden die Kinderbeiträge erhöht werden müssten.

Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration (SPD) verteidigte den Gesetzentwurf. Die etwa 43,5 Millionen Euro für 2017 und 2018 sollten konkret für die unter Dreijährigen eingesetzt werden, da hier die Kosten am höchsten seien. Mehrere Kommunen hätten bereits signalisiert, dass sie aufgrund des geplanten Gesetzes auf eine Erhöhung der Elternbeiträge verzichten wollen. Dies sei jedoch nur ein erster Schritt, so die Ministerin, weitere Maßnahmen sollen nach einer Evaluierung der Kinderbetreuung bis Ende 2017 folgen.

Selbst Vater eines Kinder- und eines Hortkindes sei sich Tobias Krull (CDU) bewusst, dass seine Kinder von einem der besten Kinderbetreuungssysteme bundesweit profitierten. Mit dem KiFöG werde ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrages angepackt. Die nach der Tariferhöhung gestiegenen Gehälter der Erzieherinnen seien mehr als gerechtfertigt. Der CDU-Abgeordnete betonte ebenfalls, dass es sich bei dieser KiFöG-Änderung nur um einen ersten Schritt handeln könne.

AfD: Höhere Landeszuschüsse gerechtfertigt

Alexander Raue (AfD) sagte: „Die Erhöhung der Landeszuschüsse ist richtig und notwendig zugleich.“ Die wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben der Erzieherinnen müssten angemessen vergütet werden, daher werde das Anliegen von der AfD-Fraktion unterstützt. In einer Zeit, in der immer mehr Familien auf ein zweites oder drittes Kind verzichteten, müsse man sich fragen, ob die entsprechenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stimmten.

Seiner Ansicht nach, müsste Sachsen-Anhalt ein Zeichen setzen, für eine Willkommenskultur eigener Kinder. Die  Familien müssten von den hohen Kosten in öffentlichen Einrichtungen entlastet werden. Er ist der Ansicht, dass dies nur durch die vollständige Abschaffung der Kita-Gebühren möglich wäre.

Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) trat im Laufe der Debatte erneut ans Rednerpult und erklärt, in Sachsen-Anhalt gebe es immer noch einen hohen Anteil von Kindern, die von Kinderarmut betroffen sind. Kindertagesstätten würden da in hohem Maße präventiv wirken. Das habe die Koalition zur Kenntnis genommen und sich für die Zukunft ein Programm zur Sonderförderung in Kitas vorgenommen. Die Grünen hoffen, dass dadurch beispielsweise gezielte Sprachförderung und Gesundheitsprävention durchgeführt werden können.

„Eine gute Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung sind für die Zukunft unseres Landes von großer Bedeutung“, erklärte Andreas Steppuhn (SPD). Ziel sei es, eine qualifizierte und bezahlbare Kinderbetreuung zu realisieren. Das Anpassen der Landespauschalen sei längst überfällig, um die finanziellen Zwänge der Kommunen zu entschärfen. Die Kommunen hätten jetzt die Spielräume familienfreundliche Strukturen zu unterstützen. Zudem verwies er auf die geplante Vereinfachung bei Mehr-Kind-Familien. Investitionen in Kinder sei immer auch eine Investition in die Zukunft, sagte Steppuhn abschließend.