Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Kenia verbessert seine föderalen Strukturen

Eine Delegation aus Mitgliedern der Kenianischen Nationalversammlung stattete am Mittwoch, 19. Oktober 2016, dem Landtag von Sachsen-Anhalt einen Besuch ab. Zu den Gastgebern der achtköpfigen Delegation gehörten neben Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch die beiden Vizepräsidenten Willi Mittelstädt und Wulf Gallert sowie weitere Abgeordnete des Landtags und Mitglieder der Landtagsverwaltung.

Über die Routine im Landesparlament

Vor dem Hintergrund einiger verfassungsrechtlicher Änderungen in Kenia, die bedeutsame Auswirkungen auf die politischen Strukturen des Landes hatten (beispielsweise die Schaffung von Regionalparlamenten), informierten sich die Damen und Herren während dieses Arbeitsbesuches unter anderem über parlamentarische Gepflogenheiten in Sachsen-Anhalt und den Aufbau der Verwaltung in einem föderalen Staat.

In einem Fachgespräch, an dem neben den Delegierten Landtagsvizepräsident Wulf Gallert, der frühere Landtagspräsident Detlef Gürth, der amtierende Direktor des Landtags, Torsten Gruß, und Erhard Vogt vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags teilnahmen, ging es in erster Linie um die Rechte, Pflichten und Privilegien einzelner Abgeordneter (Stichworte waren hier Immunität und Indemnität). Aber auch die besondere Rolle und etwaige Befugnisse der Parlamentspräsidentin standen im Fokus. Darüber hinaus war die Zusammensetzung von Ausschüssen von Interesse.

Offiziell ist Kenia gemäß der Verfassung von 2010 ein dezentral verwaltetes Land – mit der Einschränkung, dass die Abgabe von Befugnissen durch die Zentralgewalt in der Praxis noch abschließend umgesetzt werden muss. Die wichtigsten Verwaltungsebenen neben der Zentralregierung bilden 47 Bezirke („Counties“) mit ihren jeweiligen Vertretungen („County Assemblies“) und Verwaltungseinheiten („County Governments“).

Beziehungen zwischen den Ländern

Deutschland und Kenia pflegen traditionell enge und partnerschaftliche Beziehungen, die auf einem breiten Austausch im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich gründen. Deutschland war der erste Staat, der Kenia nach der Unabhängigkeit im Jahr 1963 völkerrechtlich anerkannte.

Der regionalpolitische Stellenwert macht Kenia zu einem wichtigen Ansprechpartner in einer von zahlreichen Krisen gezeichneten Region (Somalia, Südsudan, Große Seen). Kenia ist eines der wichtigsten Partnerländer der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Deutsche Medien sowie die Mehrzahl der deutschen politischen Stiftungen unterhalten in der Hauptstadt Nairobi Regionalbüros.