Der Landtag hat das fünfte Medienrechtsänderungsgesetz beschlossen. Hintergrund ist die 19. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vom Dezember 2015, dem routinemäßig auch die einzelnen Bundesländer zustimmen müssen. Im Detail geht es um das neue onlinebasierte Jugendprogramm von ARD und ZDF, Erleichterungen beim Rundfunkbeitrag und Verbesserungen im Jugendmedienschutz.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll ab Oktober 2016 ein Junges Angebot von ARD und ZDF online gehen, das sich speziell an 14 bis 29-Jährige richtet. Dabei handelt es sich nicht um ein lineares Fernsehprogramm, sondern ein reines Online-Angebot. Damit sollen die jungen Menschen da abgeholt werden, wo sie sich befinden, nämlich im Internet. Es ist geplant, das neue Programm sehr interaktiv anzulegen und crossmedial zu bewerben.
Bezüglich des Rundfunkbeitrags sieht der neue Rundfunkstaatsvertrag einige Erleichterungen vor. So ist beispielsweise vorgesehen, dass Betriebsstätten mit zahlreichen Teilzeitbeschäftigten, Schulen, Kindergärten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen finanziell entlastet werden. Sie werden laut Gesetzentwurf zukünftig nur noch ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen müssen. Außerdem soll eine erneute Durchführung eines Meldedatenabgleichs zu noch mehr Beitragsgerechtigkeit führen.
Ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt. Mit dem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe zukünftig gar keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen müssen. Zum einen würde dies die genannten Einrichtungen und Kommunen entlasten, zum anderen wäre es ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit, so DIE LINKE.
Am 18. August 2016 fand im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien eine öffentliche Anhörung zum Thema statt. Zum Artikel über die Anhörung: „Ausschuss berät über Mediengesetz“
Zu den Dokumenten
Landesbauordnung wird an EU-Recht angepasst
Darüber hinaus hat der Landtag auch einem Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung zugestimmt. Damit folgte er der Empfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr, der in den letzten Monaten über den Gesetzentwurf beraten hatte. Mit der Gesetzesänderung soll das geltende Landesrecht an eine EU-Regelung angepasst werden, die Umsetzung sei zwingend erforderlich, so die Landesregierung. Konkret geht es um die einheitliche CE-Kennzeichnung von Bauprodukten in der Europäischen Union.