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Plenarsitzung

Gesetzliche Basis für Geldauszahlungen

Im Rahmen der Landtagssitzungen im Dezember 2015 hatte man sich fraktionsübergreifend darüber geeinigt, die freiwerdenden Mittel des Bundes, die ursprünglich zur Finanzierung des Betreuungsgeldes angedacht waren, zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen im Rahmen der Kinderbetreuung einzusetzen. Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten nun einen Gesetzentwurf ein, um dieses Vorhaben auf eine gesetzliche Basis zu stellen (durch Änderung des Kinderförderungsgesetzes; Kifög).

Da die abschließende Beratung eines Gesetzes frühestens am dritten Tag nach dessen Einbringung erfolgen darf, kam es am Dienstag, 26. Januar, zu einer Extrasitzung des Parlaments. Die beiden Landtagssitzungen am 28. und 29. Januar sind planmäßig die letzten Sitzungen in der 6. Legislaturperiode.

Entlastung von rund 100 Euro

Es sei stark zu kritisieren, dass landesweit Strukturen und Probleme vorherrschten, dass die Gemeinden dazu gezwungen seien, die Elternbeiträge für Kindererziehung steigen zu lassen, sagte Wulf Gallert, Fraktionsvorsitzender der Linken. Die Landeszuschüsse in die kommunale Ebene seien kontinuierlich abgesenkt worden, wodurch die Kommunen die eigenen Finanzierungsanteile für die Kinderbetreuung hätten drosseln müssen. Dies habe nun Ausmaße erreicht, die sozial nicht mehr verträglich seien, so Gallert.

Als Zwischenlösung soll das Geld aus dem Betreuungsgeld den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die Elternbeiträge nicht weiter steigen lassen zu müssen. Es würde für die Eltern zu einer Entlastung von circa 100 Euro pro Jahr kommen, zudem sei es ein „wichtiges Zeichen an die Eltern, dass wir sie nicht alleine lassen“, erklärte Gallert. Das Geld könne jedoch nur an die Kommunen ausgereicht werden, wenn dies per Gesetz beschlossen worden sei. Diese könnten die Ersparnis dann an die Eltern weitergeben. Ein entsprechendes Vorgehen sei von der Landesregierung beziehungsweise von CDU und SPD bisher nicht erfolgt.

„Gesetzesvorhaben ist ein Schnellschuss“

Am Ende der Legislaturperiode seien die Vorsätze der SPD-Fraktion hinsichtlich des Kinderförderungsgesetzes umgesetzt worden, sagte Sozialminister Norbert Bischoff (SPD). Dazu gehörten unter anderem der Ganztagsanspruch für alle Kinder und die Entlastung der Mehrkindfamilien. Das Gesetzesvorhaben von Linken und Grünen halte er dagegen für einen Schnellschuss, weil es nicht zuvor mit den entsprechenden Institutionen (Kommunen, Eltern) besprochen werden könne. Mit einer richtigen Entlastung (etwa zehn Euro im Monat) sei für die Eltern nicht zu rechnen. Es müssten andere Werkzeuge aufgetan werden, um eine richtige Entlastung zu ermöglichen, so Bischoff.

Entlastung kommt auf jeden Fall

Es sei klar, dass die Betreuungskosten der Eltern in 2016 um rund neun Millionen Euro verringert werden, stellte Eduard Jantos (CDU) klar. Es sei unnötig, den von der Opposition heißgestrickten Gesetzentwurf durchzubringen, da es bei dieser Entlastung auch bleibe, wenn das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode in herkömmlicher Weise beraten und verabschiedet werde. Vor diesem Hintergrund werde sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung (zur Überweisung) enthalten. „Wir haben das beste Kinderförderungsgesetz in Deutschland“, betonte Jantos abschließend, es müsse nur noch auch für schwache Familien bezahlbar gemacht werden.

Auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt

Cornelia Lüddemann (Grüne) räumte ein, das die Quantität des Kinderförderungsgesetzes verbessert worden sei, gleichzeitig sei aber die Chance verpasst worden, eine grundlegende qualitative Verbesserung am Gesetz vorzunehmen. Die Grünen forderten daher nach wie vor mehr Personal, also eine verbesserte Fachkraft-Kind-Relation. Immer mehr Eltern entschieden sich für eine Tagesmutter, weil sie wollten, dass ihre Kinder fokussierter betreut würden. Dies sei in den meisten Kitas nicht möglich. Lüddemann plädierte weiterhin für die soziale Staffelung der Elternbeiträge und eine Deckelung des Betrags auf Höhe des Kindergeldes. Eine Verbesserung des Kifög sei wohl nur unter einer neuen Landesregierung möglich, zeigte sich die Grünen-Politikerin überzeugt. Da die gesamte Problematik bereits seit August bekannt sei, handele es sich beim Gesetz – bei dem man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt habe – nicht um einen Schnellschuss, so Lüddemann.

Aufgrund mehrerer Rückfragen meldete sich André Schröder, CDU-Fraktionsvorsitzender, zu Wort: Mitte Januar sei im Finanzausschuss die Rücklage von 9,1 Millionen Euro gebildet worden, um dem Landtagsbeschluss noch einmal Geltung zu verschaffen, betonte Schröder. Es gebe den gemeinsamen Willen, die Elternbeiträge zu senken, aber das Verfahren sei kritikwürdig. Die Mittel werden auf jeden Fall im Jahr 2016 ins System eingespeist – mit oder ohne den Gesetzentwurf von Linken und Grünen, so der CDU-Politiker.

„Ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück!“

Ist der Gesetzentwurf wirklich die Lösung, die wir hinsichtlich des Elternbeitrags brauchen?, fragte Petra Grimm-Benne (SPD). In Sachsen-Anhalt gebe es 140 332 Kinder, die in den unterschiedlichen Einrichtungen betreut werden. Durch die 9,1 Millionen Euro gebe es für die Kommunen, die zunächst für die Betreuung verantwortlich sind, eine reine Entlastung von 5,40 Euro pro Monat und pro Kind. Die Minderung komme aber nicht in dieser Höhe bei den Eltern an – „die müssen sich mit so einem Gesetzentwurf doch verklappst vorkommen!“, monierte Grimm-Benne. Überdies hätten die Kommunen ganz andere Finanzierungsschwierigkeiten zu meistern. Die SPD-Politikerin empfahl den beiden einbringenden Fraktionen, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen.

Auch die Vorsitzende der SPD-Fraktion meldete sich in der Debatte zu Wort: Zunächst habe nach Ansicht der SPD-Fraktion das Geld an anderer Stelle eingesetzt werden sollen, räumte Katrin Budde (SPD) ein. Aufgrund der steigenden Elternbeiträge sei man aber umgeschwenkt. Im Land gebe es unterschiedliche Elternbeiträge von 120 bis 360 Euro – es handele sich also um ein Problem nicht aus dem Kifög heraus, sondern um ein örtlich bedingtes. Die angestrebte Entlastung müsse bei den Eltern auch ankommen, der vorgelegte Gesetzentwurf leiste dieses Vorhaben überhaupt nicht, so Budde, das sei aufgrund des geringen Betrags „einfach nur Beschiss an den Eltern“.

Der Gesetzentwurf der Linken und Grünen wurde im Anschluss an die Debatte in den Sozialausschuss (federführend) und in den Finanzausschuss (mitberatend) überwiesen.

Für den Gesetzentwurf wurde vom Sozialausschuss eine Beschlussempfehlung erarbeitet. In der wurde die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen. Dem folgte am Freitag, 29. Januar, die Mehrheit des Parlaments. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.