Der Landtag von Sachsen-Anhalt kommt am Dienstag, 26. Januar, um 14 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen. Einziger Tagesordnungspunkt ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes, der von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht wird.
Im Rahmen der Landtagssitzungen im Dezember 2015 hatte man sich fraktionsübergreifend darüber geeinigt, die freiwerdenden Mittel des Bundes, die ursprünglich zur Finanzierung des Betreuungsgeldes angedacht waren, zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen im Rahmen der Kinderbetreuung einzusetzen.
Demnach entfallen auf Sachsen-Anhalt 9 Millionen Euro im Jahr 2016. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Mittel auf Basis der Anzahl der betreuten Kinder an die Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften auszahlen. So soll es im dann novellierten Kinderförderungsgesetz geregelt sein.
Die zusätzliche Sitzung des Parlaments – neben den beiden Sitzungstagen am 28. und 29. Januar – ist für das Gesetzgebungsverfahren notwendig. Die abschließende Beratung eines Gesetzes darf frühestens am dritten Tag nach dessen Einbringung erfolgen.