In Sachsen-Anhalt gibt es schon länger großen Streit um die Abwassergebühren. Dabei geht es um viel Geld, das Bürger nachzahlen sollen – rund 130 Millionen Euro. Betroffen sind etwa 85 000 Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich nicht um regelmäßige Gebühren, sondern um einen einmaligen Betrag, den sogenannten Herstellungsbeitrag II.
In den 1990er Jahren mussten viele Abwasseranlagen einer Stadt oder Gemeinde neugebaut oder saniert werden. Nur so konnten die Grundstückseigentümer an die zentrale Schmutzwasser- und Trinkwasseranlage angeschlossen werden. Das kostete jedoch viel Geld.
Das Problem ist, lange Zeit haben die Abwasserverbände keine Rechnung für diese Leistungen gestellt. Jetzt wollen sie das Geld aber doch noch haben. Viele Bürger wehren sich dagegen.
Ins Rollen kam die Sache auch, weil die Landesregierung Ende Dezember 2014 ein Gesetz über den Abwasserbeitrag beschlossen hatte. Darin wurde eine Verjährungsfrist von zehn Jahren für solche Kosten festgelegt. Gleichzeitig ermöglichte das Gesetz aber eine Übergangsfrist bis Ende 2015. Damit konnten auch Rechnungen für Leistungen verschickt werden, die über 20 Jahre zurückliegen. Und genau das hat jetzt zum Streit geführt.
Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Koalition) haben nun im Landtag durchgesetzt, dass das Gesetz von 2014 noch einmal geändert wird. Im neuen Gesetz steht jetzt, dass die Abwasserverbände ihren Kunden (den Bürgern) erstmal keine Rechnungen schicken müssen.
Sie können so lange warten, bis das oberste Gericht in Sachsen-Anhalt darüber entschieden hat. Das Gericht soll klären, ob die Übergangsfrist rechtmäßig ist oder nicht. Außerdem wurden mit dem neuen Gesetz gerichtliche Vergleiche zwischen Bürgern und Verbänden rechtlich abgesichert und die Zinsen für die Nachzahlungen gesenkt.
Die Fraktionen DIE LINKE und die AfD (Opposition) haben den Vorschlag kritisiert, weil es sich um eine „Kann-Bestimmung“ handelt. Das bedeutet, die Abwasserverbände können zunächst auf das Geld verzichten, müssen es aber nicht.
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