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Plenarsitzung

80 Millionen Euro extra für Kommunen

Die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt sollen noch in diesem Jahr 80 Millionen Euro mehr Geld vom Land bekommen. Das geht aus einem Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hervor. Der Gesetzentwurf war eines der vielen Themen, die im Juni im Landtag beraten wurden.

Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) regelt – kurz gesagt – die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und seinen Kommunen. Ohne die Gelder vom Land könnten viele Kommunen ihre Aufgaben nicht erfüllen, weil ihre eigenen Steuereinnahmen zu niedrig sind. Seit Jahren wünschen sich die Kommunen daher mehr Geld vom Land. 

Die zusätzlichen Finanzmittel des Landes für die Kommunen sollen ihnen insbesondere auch dabei helfen, ihre Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsintegration erfüllen zu können. Foto: Frank Gärtner/fotolia.com

Der Antrag den Kommunen mehr Geld zu geben, kam von den Regierungsfraktionen (CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Das zusätzliche Geld soll den Städten und Gemeinden auch helfen, die Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt besser zu integrieren.

FAG soll grundsätzlich überarbeitet werden

Bis auf die AfD zeigten sich alle Fraktionen zufrieden mit dem Gesetzentwurf. Gleichzeitig betonten sie, dass das FAG so schnell wie möglich grundsätzlich überarbeitet werden müsste. Es sollte einfacher und verständlicher werden. Außerdem wäre es gut, Kommunen zu belohnen, wenn sie sparsam mit ihrem Geld umgehen.

Die geplante Änderung des FAG soll daher nur eine Art Soforthilfe für die Kommunen sein, bis das grundsätzlich überarbeitete Gesetz in Kraft tritt. Außerdem wurde angekündigt, für das Jahr 2017 noch einmal 182 Millionen Euro mehr Geld an die Kommunen zu überweisen. 

AfD spricht sich gegen Antrag aus

Grundsätzlich findet die AfD mehr Geld für Kommunen auch gut, aber sie kritisierte die Begründung des Gesetzentwurfs. Ihrer Meinung nach, sollte das Geld nicht für Flüchtlinge ausgegeben werden, weil viele von ihnen das Land wieder verlassen müssten. Stattdessen möchten die AfD das Geld für andere Dinge ausgeben, zum Beispiel um Familien zu unterstützen.

Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Finanzen (federführend) und den Ausschuss für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen. Dort wird er jetzt weiter beraten.

(Dies ist ein Angebot in Einfacher Sprache.)