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Plenarsitzung

Eigener Onlinesender für junge Leute

Ein Medienangebot nur für junge Leute, Erleichterungen beim Rundfunkbeitrag und der Jugendmedienschutz – das waren die Themen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien.

  • Was ist eine öffentliche Anhörung?

    Bei einer öffentlichen Anhörung werden Vertreter von Vereinen und Verbänden eingeladen, die regelmäßig mit dem jeweiligen Thema zu tun haben. Sie sind sozusagen die Experten. Die Abgeordneten wollen ganz konkret ihre Meinung zu einem Gesetzesvorschlag oder einer Idee wissen. Im aktuellen Fall waren unter anderem Vertreter aus den Medien, von Medienberatungsstellen und vom Kinder- und Jugendring eingeladen.

Die öffentliche Anhörung fand im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das fünfte Medienrechtsänderungsgesetz statt. Im Juni hatte sich der Landtag erstmals mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Hintergrund ist die 19. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vom Dezember 2015. Diesem müssen routinemäßig auch die einzelnen Bundesländer zustimmen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien beschäftigte sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf des fünften Medienrechts-änderungsgesetzes. Foto: Nmedia/fotolia.com

Eigenes Programm für junge Leute

Alle Experten fanden die Idee ein neues Medienangebot nur für junge Leute zu entwickeln sehr gut. Das neue Programm soll von ARD und ZDF gestaltet, ausschließlich im Internet ausgestrahlt und sehr interaktiv werden. Es richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 29 Jahren. Startschuss ist im Oktober 2016.

Es wurde aber auch Kritik geübt, denn nicht alle Jugendlichen haben einen schnellen Internetzugang, um die Videos zu sehen. Daher kann es sein, dass Jugendliche in manchen Regionen ausgeschlossen werden.

Jugendmedienschutz wird einheitlich

Ein weiteres Thema der Anhörung waren verschiedene Änderungen im Jugendmedienschutzgesetz. So gelten in Zukunft die Altersstufen des Jugendschutzgesetzes auch für Rundfunk und Internet. Es gibt also einheitliche Regeln. Die machen es für Eltern und Erzieher leichter, sagten die Experten. Ein Problem bleibt jedoch bestehen: Internetplattformen wie zum Beispiel YouTube und Facebook wollen sich nicht an Jugendschutzstandards anpassen.

Viel zu tun gebe es auch noch bei den technischen Jugendschutzprogrammen. Was das genau ist, sehen Sie hier im Video:

Youtube-Video der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter über den Einsatz von Jugendschutzprogrammen Youtube

Schulen zahlen weniger für Mediennutzung

Außerdem wurde in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen zukünftig weniger Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Das soll auch für Unternehmen mit vielen Teilzeitbeschäftigten gelten.

Insgesamt hält der Ausschuss den Gesetzentwurf für richtig und sinnvoll. Daher empfiehlt er dem Landtag, dem Entwurf zuzustimmen und das Gesetz zu beschließen.