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Plenarsitzung

Wie konstituiert sich der Landtag?

Die Konstituierende Sitzung des Landtags der 7. Wahlperiode findet am Dienstag, 12. April, um 11 Uhr statt. Landtagspräsident Dieter Steinecke hat die Sitzung knapp zwei Wochen nach der Landtagswahl einberufen. An diesem Tag kommen die 87 Abgeordneten zum ersten Mal im Magdeburger Plenarsaalzusammen, wählen den Landtagspräsidenten und die beiden Vizepräsidenten und geben sich eine Geschäftsordnung für die kommende parlamentarische Arbeit.

Bei der konstituierenden Sitzung kommt der neue Landtag zum ersten Mal zusammen. Traditionell wird hier der Landtagspräsident gewählt. Foto: Landtag

Der am längsten im Landtag vertretene Abgeordnete eröffnet als sogenannter Alterspräsident die erste Sitzung und leitet diese bis zur Wahl des neuen Landtagspräsidenten. Nach der Eröffnung wird der vorläufige Sitzungsvorstand berufen. Mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit des Hauses sind nun alle bereit für die ersten Entscheidungen der gerade begonnenen Legislaturperiode.

Der Alterspräsident gibt über die von den gewählten Parteien gebildeten Fraktionen Auskunft, die in der Folge als regierungstragende oder oppositionelle Fraktionen im Parlament arbeiten werden. Per Abstimmung wird die Tagesordnung bestätigt. Dann gibt sich der Landtag eine vorläufige Geschäftsordnung, nach deren Regeln das politische Arbeiten im Parlament abläuft.

Erste wichtige Wahlen werden abgehalten

Eine der wichtigsten Wahlen des Plenums überhaupt ist die Wahl des Landtagspräsidenten. Sie ist insofern bedeutend, als der Landtagspräsident der ranghöchste Politiker des Landes ist. Die stärkste Fraktion schlägt den Kandidaten vor. Die beiden zahlenmäßig nachfolgenden Fraktionen schlagen jeweils einen Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten vor, der vom Landtag gewählt werden muss. Nach der Wahl der Schriftführer ist die Konstituierung des Landtags abgeschlossen. Die Wahl des Ministerpräsidenten wird diesmal in der zweiten Sitzung des Parlaments vorgenommen.