Das FAG regelt – kurz gesagt – die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und seinen Kommunen. Ohne die Gelder vom Land könnten viele Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen, weil ihre eigenen Steuereinnahmen zu niedrig sind. Seit Jahren fordern die Kommunen daher mehr Geld vom Land. Im neuen FAG werden sowohl die Ländervergleiche (Benchmarks) als auch der Tilgungsanteil nicht mehr angerechnet, damit wird auf zwei weitere Kritikpunkte der Kommunen eingegangen. Das zusätzliche Geld soll den Städten und Gemeinden auch helfen, die Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt besser zu integrieren.
FAG-Änderung nur Soforthilfe
Die Koalitionsfraktionen zeigten sich zufrieden mit dem von ihnen eingebrachten Gesetzentwurf. Gleichzeitig betonten sie, dass das FAG so schnell wie möglich grundsätzlich überarbeitet werden müsse. Es sollte einfacher und verständlicher werden. Außerdem wäre es wichtig, dass Kommunen von ihren eigenen Konsolidierungsbemühungen profitieren können. Insofern sei die nun beschlossene Änderung des FAG nur eine Art Soforthilfe für die Kommunen, bis das grundsätzlich überarbeitete Gesetz in Kraft tritt. Ziel sei es – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – für 2017 bis 2021 die Finanzausgleichsmasse auf mehr als 1,6 Milliarden Euro jährlich zu erhöhen. Dies wäre ein gutes Signal für die Kommunen.
Neues FAG bleibt Herausforderung
Die Fraktion DIE LINKE begrüßte die Änderung des FAG und die damit verbundene Entscheidung, den Gemeinden und Landkreisen zusätzliche finanzielle Mittel zu überweisen. Dennoch könne dies nicht über die teilweise problematische Situation in den Kommunen hinwegtäuschen. Demnach seien die Kassenkredite im Vorjahr um mehr als 33,5 Millionen Euro gestiegen und erreichten mit 1.428.746.767 Euro einen Rekordstand. Daher könne die jetzt beschlossene Aufstockung aus Sicht der Fraktion DIE LINKE nur ein erster Schritt sein. Das neue FAG müsste sehr viel „problemorientierter gestrickt werden“, zudem müsse über die Verteilung des Geldes gesprochen werden.
Geplante Maßnahmen durch FAG nicht ausreichend
Die Fraktion der AfD sprach sich grundsätzlich ebenfalls dafür aus, dass die Kommunen mehr Geld erhalten. Die geplante Summe reiche jedoch nicht aus, unter anderem weil ein Teil des Geldes für die Flüchtlinge genutzt werden soll. Um die Schieflage zu entschärfen, äußerte die AfD drei Forderungen: Erstens, ausreichend Geld für die Kommunen, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können; zweitens, die vollständige Übernahme der Kosten für Flüchtlinge durch das Land sowie drittens, gegebenenfalls einen Schuldenschnitt für hoffnungslos verschuldete Kommunen.
Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen und das Gesetz ist damit beschlossen.