Die gestiegenen Rundfunkbeiträge haben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Mehreinnahmen von rund 643 Millionen Euro ermöglicht. Das geht aus dem vorläufigen Jahresabschluss des Beitragsservice hervor. Die Fraktionen von CDU und SPD setzen sich per Antrag für eine Entlastung von Bürgern und Unternehmen ein. Außerdem sollten nichtprivat gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge mittelfristig vom Beitrag befreit werden.
Wenn die Ministerpräsidenten der Länder am 18. Juli 2015 auf ihrer Konferenz die Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages beraten, dann hat Sachsen-Anhalts Regierungschef einen klaren Auftrag: Auf Beschluss des Landtages vom 4. Juni 2015 soll er sich dafür einsetzen, dass künftig Unternehmen für nichtprivate, gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen müssen. Der Landtag folgte damit einem Antrag von CDU und SPD (Drucksache 6/4098), um sachsen-anhaltische Unternehmen, die von Mittelstand und Handwerk geprägt sind, finanziell zu entlasten.
SPD-Fraktionschefin Katrin Budde verwies bei der Begründung des Antrages darauf, dass schon 2011 im Beschluss zur Reform der Rundfunkfinanzierung auf eine notwendige Entlastung der Bürger sowie von Unternehmen verwiesen worden sei, wenn die Reform zu Mehreinahmen führen würde. „Das ist geschehen“, sagte sie „und deshalb dieser Antrag.“
Hintergrund des Antrages der Koalitionsfraktionen sind Mehreinnahmen beim Rundfunkbeitrag im vergangenen Jahr von 643 Millionen Euro. Insgesamt werden bis 2016 durch die Reform der Rundfunkfinanzierung vom 1. Januar 2013 bis 2016 Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro erwartet. Neben der Senkung des Beitragssatzes um 48 Cent auf 17,50 Euro sollen diese Mehreinnahmen für die Beitragsstabilisierung sowie für Entlastungen von Beitragszahlern eingesetzt werden.
Die Fraktion DIE LINKE hatte in einem Änderungantrag zur Weiterentwicklung des Rundfunkbeitrages zusätzliche Entlastungen gefordert. So wollte sie Kindertagesstätten vollständig von der Rundfunkbeitragspflicht befreien. Außerdem sollte die Landesregierung prüfen, ob Einrichtungen des Gemeinwohls sowie Lauben- und Datschenbesitzer vom Rundfunkbeitrag entlastet werden könnten. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt.