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Plenarsitzung

Wahlkampf-Fairness auf dem Prüfstand

  • Die Arbeit der Landesregierung darf nicht aktiv in den Wahlkampf eingreifen
  • Die Opposition will sich Recht auf fairen Wahlkampf sichern
  • Die Koalition sichert entsprechendes Augenmaß zu

Die Fraktion DIE LINKE erinnerte mit einem Antrag daran, dass sowohl das Neutralitätsgebot als auch das Gebot der Chancengleichheit für die gesamte Wahlperiode gelten. So sei es Staatsorganen unter anderem untersagt, mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit für politische Parteien zu werben, insbesondere parteinehmend in einen Wahlkampf einzugreifen. Der Landtag sollte die Landesregierung unter anderem auffordern, diese Grundsätze nicht nur in der sogenannten „heißen Phase“, sondern bereits im Vorwahlkampf zu befolgen.

Am 13. März 2016 wird der neue Landtag gewählt. Bis dahin soll sich die Landesregierung im Sinne der Fairness bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit zurückhalten. Foto: Landtag

Informierende und neutrale Inhalte

Es sei an der Zeit, die Fairness des Wahlkampfes auf den Prüfstand der Realität zu setzen, sagte Dr. Frank Thiel (DIE LINKE). Die Linken haben vier Forderungen als Verhaltenskodex für die Landesregierung in Zeiten des Wahlkampfes erarbeitet, die der Landtag verabschieden sollte: Die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung sei auf informierende und neutrale Inhalte zu beschränken. Die Darstellung eigener Erfolge und die Charakterisierung von Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode seien zu unterlassen.

In den unterschiedlichen Ministeriumsbereichen sei die Welle von Fördermittelschreiben im Anschwellen, monierte Thiel. Es sei unredlich und daher einzustellen, diese in den letzten Wochen vor der Wahl öffentlichkeitswirksam auszugeben, denn dies widerspreche dem Neutralitätsgebot und griffe unzulässig in den Parteienwettbewerb ein. Des Weiteren wird der Verzicht auf Anzeigen, bezahlte Beiträge und Beilagen gefordert. Natürlich sollen Antragsverfahren und die Zusendung von Fördermittelbescheiden im normalen Verwaltungsalltag weiterhin zulässig sein.

Bilanz ist gute politische Sitte

Öffentlichkeitsarbeit von ministeriellen Bereichen in der Wahlkampfzeit sei insofern gestattet, wenn sie sich an die Grenzen ihres Aufgabenbereiches halte, erklärte Wirtschaftsminister Hartmut Möllring (CDU). Sie müsse sich stets der offenen oder versteckten Werbung enthalten. Es könne aber nicht sinnvoll sein, wichtige Themen (Integration, Wirtschaft) wegen des Wahlkampfes brachliegen zu lassen. Es gehöre zur guten politischen Sitte, am Ende der Legislaturperiode eine Bilanz der Arbeit der Landesregierung vorzulegen. Dies hätten alle Landesregierungen getan. Möllring machte auf ein Produkt aufmerksam, das im November Anzeigenblätter des Landes beigelegt sein werde. Darin würden die Projekte des Landes vorgestellt, die mit EU-Mitteln umgesetzt worden seien.

Augenmaß von Landesregierung und Medien

Tilman Tögel (SPD) fragte sich, wo genau die Grenzen des von den Linken eingeforderten Neutralitätsgebots gezogen werden solle. Er erwarte von der Landesregierung, dass sie im Wahlkampf angemessen mit der Öffentlichkeitsarbeit umgehe. Entsprechendes Augenmaß sei von der Landesregierung als auch von den Medien zu erwarten. Seine Fraktion sehe keinen Anlass für den von den Linken eingebrachten Antrag.

Landesregierung sammelt nur Sympathiepunkte

Nahezu alle Abgeordneten des Hauses könnten wohl von Fördermittelbescheiden berichten, die auf „wundersame Weise“ kurz vor Wahlen öffentlichkeitswirksam in den Wahlkreisen ausgegeben worden seien, sagte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Dass es solche Fördermittelausgaben gebe, komme nicht von ungefähr. Die Landesregierung wolle sich schlichtweg Sympathiepunkte abholen: „Es ist nicht schön, sich eingestehen zu müssen, dass Sachsen-Anhalt das Bundesland mit dem geringsten Wirtschaftswachstum ist.“ Striegel forderte die Landesregierung auf, den Landtagswahlkampf mit fairen Mitteln zu führen und Ressourcen nicht als Wahlkampfmittel zu gebrauchen. Die Grünen befürworteten den Antrag der Linken.

Der besonderen Verantwortung bewusst

Fördermittel sind keine Wahlkampfmittel – an diese Vorgabe werde sich die Landesregierung halten, versicherte Markus Kurze (CDU). Die Linken wollten mit ihrem Antrag den Anschein erwecken, als stünde die Gleichbehandlung aller Parteien und Kandidaten während des Wahlkampfes in Frage. Die Landesregierung sei für volle fünf Jahre im Amt, es müsse also auch möglich sein, in dieser Zeit Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. „Wir können diesem Stubenarrest für Ministerinnen und Minister nicht zustimmen“, betonte Kurze. Ihrer besonderen Verantwortung sei sich die Landesregierung jederzeit bewusst.

Am Ende der Debatte wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt. Linke und Grüne hatten für die Annahme des Antrags gestimmt.

Antrag der Fraktion DIE LINKE (PDF)