Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt übergab Landtagspräsident Detlef Gürth und Sozialminister Norbert Bischoff am Mittwoch, 4. November, seinen 22. Tätigkeitsbericht. Im Fokus des Berichts steht in diesem Jahr die Notwendigkeit der längst überfälligen Novellierung des Gesetzes über die Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen.
Der Ausschuss setzt sich nachdrücklich dafür ein, die Chance zu einer gesetzlichen Bestimmung des Rahmens einer modernen, strikt auf die Wahrung der Patientenrechte und die Stärkung der Teilhabe ausgerichteten psychiatrischen Versorgung zu nutzen. Es könne nicht nur darum gehen, die Regelungen zu Zwangsmaßnahmen an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Im Vordergrund solle die Vermeidung von Zwang stehen, so Dr. med. Bernd Langer, der Vorsitzende des Ausschusses. Dazu sei es erforderlich, überall im Land die gemeindenahe psychiatrische Versorgung zu stärken, damit unabhängig von Herkunft und Wohnsitz der rechtzeitige Zugang zu psychiatrischer Versorgung gewährleistet werden könne.
Weitere Themen im Tätigkeitsbericht sind der anhaltend hohe Anteil von Menschen, die wegen einer geistigen oder seelischen Behinderung in Heimen leben, und die personelle Ausstattung der ambulanten Eingliederungshilfe. Bundesweit erhielten Ende 2013 im Durchschnitt rund 2,6 pro 1 000 Einwohner stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe, in Sachsen-Anhalt dagegen 4,3 pro 1 000 Einwohner. Das ist im Bundesvergleich der höchste Wert. „Sachsen-Anhalt gehört zu den Bundesländern mit der ungünstigsten Personalausstattung für den Personenkreis der Menschen mit seelischen Behinderungen, obwohl jährlich enorme Summen für die Eingliederungshilfe aufgewendet werden“, monierte Langer.
Schließlich wird im Bericht auf den unbefriedigenden Ausgang jahrelanger Diskussionen über die Unterrichtsversorgung in den Kliniken und Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie hingewiesen. Jenseits von Ereignissen der Tagespolitik bleibe die Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen ein Thema, das dauerhafte Aufmerksamkeit erfordere.