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Plenarsitzung

Öffentliche Anhörung zum neuen Abfallgesetz

In Sachsen-Anhalt soll das bestehende Abfallgesetz an veränderte bundesweite Rahmenrichtlinien angepasst werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung ist am Mittwoch, 9. September, Thema einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss gewesen.

Mitte November ist es wieder so weit, dann geht die „Europäische Woche der Abfallvermeidung“ in eine neue Runde. Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Ganz lässt sich Abfall allerdings sogar bei sorgfältigster Handhabung unserer Ressourcen nicht vermeiden und so überrascht es wenig, dass es in Deutschland auch ein Abfallgesetz gibt. „Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen“, heißt es offiziell im Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Hintergrund zum Gesetzentwurf

Bereits im Juli 2012 ist ein neues Bundesabfallrecht in Kraft getreten, daraus haben sich auch Änderungen für die Landesebene ergeben. Daher hatte die Landesregierung im Juli-Plenum den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes vorgelegt. Schon im Vorfeld hatte sie Verbänden, Vereinen und den kommunalen Spitzenverbänden die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben.

Laut Landesregierung handelt es sich bei den Änderungen des Abfallgesetzes im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen an die geänderte Namensgebung des Bundegesetzes sowie eine geänderte Paragraphenreihenfolge gegenüber dem früheren „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“. Zur weiteren Beratung wurde der  Gesetzentwurf nach der Ersten Lesung im Plenum in den Ausschuss für Umwelt (federführend) und in den Ausschuss für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen. 

In einer öffentlichen Anhörung hatten die kommunalen Spitzenverbände nun erneut die Möglichkeit ihre Änderungswünsche darzustellen. In ihrer Stellungnahme ging es konkret um die Neuregelung des § 6 Abs. 6 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände sei es hier nötig, dass auch die Gebührenfinanzierung nicht gedeckter Nachsorgeaufwendungen für Deponien sichergestellt werde.

Nachsorgeaufwand für Deponien schwer zu kalkulieren

Peter Weiss vom Landkreistag erklärte, laut Gesetz müssten bereits jetzt Rücklagen für diesen Zweck gebildet werden, diese seien jedoch schwierig zu kalkulieren. So sei beispielsweise unklar, ob die Nachsorgephase für eine Deponie nach 30, 35 oder erst 50 Jahren beendet ist. Auch die Entwicklung von Zinsen und Löhnen oder neue mögliche gesetzliche und behördliche Vorgaben könnten höhere Kosten als kalkuliert verursachen. Diese Fälle müssten nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände ebenfalls gebührenfähig sein.

Die Mitglieder des Umweltausschusses zeigten sich dem Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände gegenüber grundsätzlich offen. Sie verwiesen jedoch darauf, dass es zum § 6 auch einen leicht abweichenden Formulierungsvorschlag des Landesrechnungshofes gibt. Daher hat der Umweltausschuss beschlossen, den Gesetzentwurf der Landesregierung, den Änderungsvorschlag der kommunalen Spitzenverbände und den Vorschlag des Landesrechnungshofes an den Ausschuss für Inneres und Sport (mitberatend) zu überweisen. Dies ist verbunden mit der Bitte, zu prüfen, wie ein endgültiger Formulierungsvorschlag aussehen könnte. Vom Innenausschuss wird der Gesetzentwurf dann zurück an den Umweltausschuss überwiesen, der eine endgültige Beschlussempfehlung für den Landtag erarbeiten wird.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)