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Plenarsitzung

Landtagspräsident Gürth tritt zurück

Landtagspräsident Detlef Gürth hat mit Schreiben vom 26. November 2015 seinen Rücktritt vom Amt des Parlamentspräsidenten mit Wirkung zum 1. Dezember 2015, 24.00 Uhr erklärt. Bis zur Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers wird Landtagsvizepräsidentin Dr. Helga Paschke das Amt wahrnehmen.

Am Mittwoch, 25. November, hatte Gürth vor der Landespressekonferenz über seine Rücktrittsentscheidung informiert. Er erklärte dazu vor Journalisten: „Als Parlamentspräsident benötigt man für die Amtsführung mehr, als  die einfache Mehrheit des Hauses, auch wenn es nur noch vier Monate bis zur nächsten Wahl sind. Mir wäre eine angemessene Amtsführung nicht mehr möglich. Deswegen werde ich das Amt des Präsidenten des Landtages niederlegen. Mit der nächsten Landtagssitzung kann ein Nachfolger gewählt werden.“ Er ziehe damit die Konsequenz aus dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren in Steuerangelegenheiten.

Landtagspräsident Detlef Gürth bei seiner Rücktrittserklärung im Landtag von Sachsen-Anhalt. Foto: Stefanie Böhme

Er habe seinerzeit das Amt nicht angestrebt, es aber angenommen und alle Aufgaben mit ganzer Kraft angepackt. Stolz zeigte sich Gürth über die während seiner Amtszeit verabschiedete Parlamentsreform, die mehr Transparenz, Barrierefreiheit und die Verkleinerung des Parlaments zur Folge habe. „Ich gehe nicht im Groll“, betonte Gürth, er suche die Verantwortung für seinen Rücktritt nicht bei anderen, sondern einzig bei sich selbst. „Ich stehe zu meinen Fehlern, bleibe ein politischer Mensch und werde mich auch weiterhin einbringen.“

Wie geht’s weiter?

Es ist die Regel, dass der Landtagspräsident in der konstituierenden (ersten) Sitzung einer neuen Legislaturperiode für die Dauer der Wahlperiode gewählt wird. Vorschlagsberechtigt für das Präsidentenamt ist traditionell die stärkste Fraktion. Im Falle des Rücktritts von Präsident Gürth ist die stärkste Fraktion im Landtag – die Fraktion der CDU – berechtigt, eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten für das Präsidentenamt vorzuschlagen. Die Fraktion der CDU hat angekündigt, darüber beraten und mit den anderen Fraktionen ins Gespräch kommen zu wollen.