Mit einem im Oktober dieses Jahres vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Landeswaldgesetz von 1994 grundlegend überarbeitet werden. Die Änderungen betreffen unter anderem die Anlage von Agroforstsystemen, die Präzisierung der Verkehrssicherungspflicht und die Kompetenzen für Forstwirtschaftliche Vereinigungen. Darüber hinaus soll das Feld- und Forstordnungsgesetz in das Landeswaldgesetz integriert werden, um Überschneidungen und unklare Zuständigkeitsverhältnisse zu beseitigen. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führte dazu am Mittwoch, 25. November, eine öffentliche Anhörung durch.
Durch die Funktionalreform seien Aufgaben der unteren Forstbehörde an die Landkreise und kreisfreien Städte übergegangen, erinnerte Peter Weiß vom Landkreistag. Er sprach sich für eine Evaluierung dieser Aufgabenübertragung noch vor der Verabschiedung des Gesetzes aus. Die Landesregierung hatte zur Erstellung des Gesetzentwurfs bereits eine Anhörung durchgeführt. Mehr als 120 Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände seien allerdings nichts berücksichtigt worden, so Weiß.
Der Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt vertritt rund 15 000 Waldbesitzer im Land. Franz Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender des Verbands und selbst Eigentümer, zeigte sich von den Folgen des Gesetzentwurfs betroffen. Es sei an der Zeit, dass nicht allein mehr nur die Waldbesitzer ständiger Kontrolle unterworfen seien, sondern auch die Waldnutzer. Phasenweise herrsche „Wildwest“ im sachsen-anhaltischen Wald, so Salm-Salm. Er sprach sich dafür aus, motorisierte Fahrzeuge (außer Forstdienste) generell zu verbieten, um Schäden an Waldwegen zu vermeiden. Auch das Reiten müsse auf unbefestigten Wegen eingestellt werden. Salm-Salm forderte zudem die Stärkung der Forstausschüsse.
Der Bund Deutscher Forstleute kritisierte die Geringstellung der Forstwirtschaft im Land. Sie stelle im Haushalt keinen Einzelplan mehr dar, und die personelle Situation in der Forstverwaltung sei mehr als angespannt. Dabei werde die Aufgabe des Waldschutzes immer größer. Begrüßenswert sei die Herausstellung waldpädagogischer Arbeit im Landeszentrum Wald.
Der Landesjagdverband betonte, dass der Wald nicht nur als „Waldplantage“ anzusehen sei und des besonderen Schutzes bedürfe. Der Bundesverband beruflicher Naturschutz hält die Änderung des Gesetzes für eine nachvollziehbare Novellierung. Kompliziert werde es allerdings bei der Umgestaltung von Offenland-Lebensraumtypen in ein Waldgebiet. Es sei unlogisch, dass für die Andersnutzung früherer (nun bewachsener) Brachflächen Ersatzmaßnahmen fällig würden.
Auch Landwirte seien Waldbesitzer, machte Edgar Grund vom Bauernverband Sachsen-Anhalt e. V. klar. In § 5 des Gesetzes werde von „sachkundiger Forstwirtschaft“ gesprochen, es sei allerdings nicht klar, was dies bedeute. Welche Qualifikation sei denn notwendig, um Waldbesitzer zu sein, fragte Grund. Der Bauernverband spricht sich für eine Feld-Wald-Abstandsfläche in Kronenbreite aus und fordert, dass offene Feuer (zum Beispiel Osterfeuer) einen Mindestabstand von 100 Metern (statt 30 Metern) zum Wald haben müssen.
Der Wanderverband Sachsen-Anhalt e. V. hat vor allem Schwierigkeiten mit der Formulierung, dass „Öffentliche Veranstaltungen in der freien Landschaft außerhalb von Wegen und Plätzen […] der Genehmigung der zuständigen Behörde“ bedürfen. Betroffen wären damit – als öffentliche Veranstaltungen – auch Wanderungen durch den Wald in der Gruppe. Die Beantragung und die Bearbeitung der Genehmigungen bedeute wiederum einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird auf Basis des Gesetzentwurfs der Landesregierung eine Beschlussempfehlung erarbeiten, die dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden soll.