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Plenarsitzung

Landesvergabegesetz außer Kraft setzen

  • Sachsen-Anhalt bereitet sich auf etwa 30 000 Flüchtlinge vor
  • Herausforderungen sollen durch Gesetzesausnahmen leichter bewältigt werden
  • Konsens: Schnelle Hilfe für Flüchtlinge und ihre Unterstützer ermöglichen

Die Fraktionen von CDU und SPD brachten einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, durch den das aktuelle Landesvergabegesetz geändert werden soll. Der Einsatz des genannten Gesetzes wird aufgrund eines neuen Paragraphen so verändert, dass es „in Fällen mit besonderen Bedingungen“ (zum Beispiel sehr hohe Flüchtlingszahlen) nicht zum Einsatz kommen kann. Angenommen wurde ein Antrag von CDU und SPD über „unbürokratische Vergabeverfahren bei der Schaffung von Kapazitäten zur Erstaufnahme und zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern“. Denn gerade wegen des herannahenden Winters sei es unabdingbar, die Unterbringung der Menschen über den Schwellenwert für beschränkte Ausschreibungen hinaus zügig zu regeln.

Bedingungen für schnelle Hilfe schaffen

Täglich würden neue Flüchtlingszahlen bekanntgegeben, sagte Silke Schindler (SPD) und verwies auf die Notwendigkeit, sich ausführlich mit dem Thema im Landtag zu beschäftigen. Zu Beginn des Jahres habe man mit insgesamt 10 000 Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt gerechnet, im August mit 23 000, im September hieß es, dass voraussichtlich 30 000 Menschen ins Land kämen. Dies sei eine außergewöhnliche Herausforderung für Sachsen-Anhalt, betonte Schindler und richtete ihren Dank an alle, die dazu beigetragen hätten, dass es möglich geworden sei, die hilfesuchenden Menschen aufzunehmen.

Dass man dabei zeitweilig Zustände bei der Unterbringung zulassen müsse, die nicht gewollt seien, bedauerte die SPD-Politikerin. Aber es gehe darum, den Menschen schnell zu helfen. Das Vergabegesetz sei weiterhin wichtig und richtig und in seiner Wirkung nicht in Frage zu stellen, machte Schindler klar. Aber bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben in dieser besonderen Situation seien Ausnahmen notwendig. So mancher Bürgermeister gehe da unfreiwillig schon über seine eigentlichen Grenzen hinaus – dies solle nun auf eine gesetzliche Basis gestellt werden. Dringliche und nicht vorhersehbare Aufgaben (beziehungsweise umständliche Ausschreibungen) sollen laut Gesetzentwurf vom Landesvergabegesetz ausgenommen werden. So könnten Bedingungen geschaffen werden, um die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können – damit Flüchtlinge menschenwürdig aufgenommen und untergebracht werden können.

Schnelle und unbürokratische Hilfe

Wirtschaftsminister Hartmut Möllring begrüßte die von CDU und SPD angestrebten Erleichterungen im Landesvergabegesetz. Diese sollten möglichst schnell beraten und beschlossen werden. Die durch den Gesetzentwurf und den Antrag gewollten Veränderungen der Vergaberichtlinien brächten den Menschen die benötigte schnelle und praktische Hilfe, stellte Ulrich Thomas (CDU) heraus. Guido Henke (DIE LINKE) stellte zwar klar, dass seine Fraktion im Landesvergabegesetz nicht das Grundproblem bei der Unterbringung von Flüchtlingen sehe, sie aber dennoch der Gesetzesüberweisung zustimme und den Antrag befürworte. Henke begrüßte die klare Abgrenzung des Katastrophenfalls von den Herausforderungen der Flüchtlingsunterbringung, betonte aber, dass im Gesetzentwurf der Koalition noch nachgesteuert werden müsse.

Vergabekriterien zeitlich begrenzen

Es sei das gemeinsame Anliegen, den geflüchteten Menschen eine sichere Unterkunft in Sachsen-Anhalt zu bieten, erklärte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Wir stehen als Gesellschaft vor der gewaltigen Aufgabe der langfristigen Integration.“ Es sei jedoch nötig, kurzfristig schnelle Hilfe zu organisieren. „In dieser ungewöhnlichen Situation brauchen die Verantwortlichen die nötigen Spielräume, Landkreise und Kommunen soll die Beschaffung dringend benötigter Dinge vereinfacht werden.“ Das zentrale Problem sei hier das Landesvergabegesetz jedoch nicht. Die Abmilderung der Vergabebestimmungen sollten genau beobachtet werden. Meister sprach sich für eine enge Beschränkung der Vergabekriterien und eine zeitliche Befristung aus. Die zusätzliche Aufnahme des Katastrophenfalls in die Gesetzesänderung sei nicht klar. Zu klären sei, wie dieser im Gesetz zu verankernde Katastrophenfall aussehe.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf von CDU und SPD in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen. Der Antrag der Koalition wurde von allen Fraktionen angenommen.

Gesetzentwurf zur Änderung des Landesvergabegesetzes (PDF)

Antrag „Unbürokratische Vergabeverfahren“ (PDF)