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Plenarsitzung

Keine schnelle Lösung im Kita-Gebühren-Streit

Der Landtag beschäftigte sich am Freitagmorgen, 27. Februar, mit einer von der Fraktion DIE LINKE initiierten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Die Entwicklung der Elternbeiträge im Bereich des Kinderförderungsgesetzes“. Die Gemeinden, Landkreise und Träger von Kindertageseinrichtungen befinden sich laut Linke im Prozess der Umsetzung des zum 1. August 2013 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetzes (Kifög) und des novellierten Finanzausgleichsgesetzes (FAG). In diesem Zusammenhang deutet sich in einigen Kommunen eine massive Steigerung der Elternbeiträge ab. Die Aktuelle Debatte sollte Gelegenheit bieten, Ursachen und Lösungsvorschläge zu diskutieren.

Werden demnächst weniger Kinder ganztags in die Kita gehen, weil die Elternbeiträge zu hoch sind? Foto: Oksana Kuzmina/fotolia.com

Finanzausgleichsgesetz nachjustieren

Schlagzeilen wie „Proteste gegen Gebühren“ und „Kinderbetreuung wird deutlich teurer“ prägten die Presse in den letzten Tagen und Wochen, sagte Monika Hohmann (Linke). Sie erinnerte an das von den Linken eingebrachte (und nicht verabschiedete) Kinderförderungsgesetz: „Wäre das Gesetz beschlossen worden, hätten wir den Ärger jetzt nicht in diesem Ausmaß.“ Die Wiedereinführung des Ganztagsanspruchs und der erhöhte Personalschlüssel hätten nicht zu den Preissteigerungen geführt, erklärte Hohmann.

Viele Gemeinden hätten über Jahre hinweg versucht, die Beiträge konstant zu halten oder nur gering anzuheben. Die Kürzungen der Finanzzuweisungen an die Gemeinden führten nun zu erheblichen Finanzierungsproblemen. Dies sei der Anfang einer großen Kostenlawine, die auf die Eltern im Land zurolle, zeigte sich die Bildungsexpertin der Linken überzeugt. Es könne nicht zulässig sein, laufende Kosten und Investitionskosten der Einrichtungen auf den Elternbeitrag umzulegen, konstatierte Hohmann.

Es dürfe nicht zugelassen werden, dass der Ganztagsanspruch aufgrund des erhöhten Elternbeitrags nicht wahrgenommen werden könne. Hohmann forderte zu prüfen, welche Kosten tatsächlich auf die Elternbeiträge umlegbar seien. Reichten die Zuweisungen des Landes für die Kita-Gebühren nicht aus, müsse es nötigenfalls zur Nachbesserung des Finanzausgleichsgesetzes kommen, erklärte Hohmann.

Kita-Gebühren gestaffelt aufstellen

Sozialminister Norbert Bischoff räumte ein, die Sorgen der Eltern um die steigenden Kita-Gebühren zu verstehen. Er wies darauf hin, dass die Kinderbetreuung eine kommunale Aufgabe sei, das Land ergänze diese Pflichtaufgabe lediglich. Der gesetzliche Rahmen sei umfänglich gesetzt worden. Bischoff hob den rechtlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung hervor, die Tariflöhne für die Erzieherinnen und Erzieher, die gesetzliche Verankerung der frühkindlichen Bildung und die Stärkung der Elternrechte. Zu klären sei, was zur Kostensteigerung beigetragen habe. Man dürfe jedoch nicht außer Acht lassen, dass Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Höhe der Kita-Gebühren auf einer moderaten Stufe stehe. Bischoff sprach sich dafür aus, die Kita-Gebühren nach in Anspruch genommene Stunden und dem Einkommen zu staffeln.

Spitzenverbände in der Kritik

Das Land gebe jährlich 200 Millionen Euro für die Kinderbetreuung aus und sattele noch einmal 60 Millionen Euro drauf, und dennoch gebe es einen Sturm der Entrüstung, konstatierte Markus Kurze (CDU). Dabei habe das Kifög zur Verbesserung des Personalschlüssels, zur Stärkung der Elternrechte und zum gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Bildung geführt. Die allgemeine Kostenentwicklung (Personal, Sachmittel) mache aber auch vor den Kitas nicht Halt. Viele Kommunen hätten in den letzten Jahren die Gebühren nicht erhöht, obwohl allein die Personalkosten um zehn Prozent gestiegen seien.

Im Kifög ist verankert, dass Eltern maximal 50 Prozent, Kommunen mindestens 50 Prozent der nicht gedeckten Kosten zu tragen hätten. Kurze regte an, die Gebühren kleinteiliger zu staffeln, so müsste es möglich sein, die Betreuung auch stundenweise abzurechnen. Der CDU-Abgeordnete ging mit den kommunalen Spitzenverbände schwer ins Gericht: Die Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes sei durch zahlreiche Verfassungsbeschwerden und die Weigerung, an der Ausarbeitung des Rahmenvertrags mitzuarbeiten, fast zum Scheitern gebracht worden.

Gegen „versteckte Elterngebühren“

Es gebe bei den Kita-Gebühren einen zum Teil erheblichen Kostenzuwachs, der gerade Alleinerziehende schwer treffe, stelle Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fest. Weil die Kosten in keinem Verhältnis zu den Einkommen stehen, bestehe die Gefahr, dem Kind den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vorzuenthalten. Es liege in der Verantwortung des Gesetzgebers, tätig zu werden, die Gründe für die Erhöhung der Gebühren zu ermitteln und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Wenn die Kommunalaufsicht Gemeinden auffordere, ihren Haushalt auszugleichen, werde nun zunehmend auch an der Stellschraube Kita-Gebühren gedreht. Viele Gemeinden im Land würden zum ersten Mal nach zehn, fünfzehn Jahren auf ihre Gebührenordnung gucken. Hinzu komme die Kürzung der Zuweisungen durch das FAG.

Lüddemann kritisierte, dass aus dem „maximal 50 Prozent“ Elternbeteiligung an den Kita-Gebühren schnell ein „mindestens 50 Prozent“ werde. Kritik finden bei der Grünen-Abgeordneten auch „versteckte Elterngebühren“, die als Sondergebühren abgerechnet würden (zum Beispiel der Beitrag zu einer Konzeptpauschale für einen Umbau der Kita). Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen. Lüddemann hält die soziale Staffelung der Kita-Gebühren für zwingend geboten. Es sei sozial ungerecht, dass beispielsweise eine alleinerziehende Verkäuferin denselben Kita-Beitrag zahlen müsse wie ein gutverdienendes Ärzteehepaar.

Kalkulationen der Kommunen genau prüfen

Petra Grimm-Benne (SPD) lobte zunächst, dass die über 1600 Gemeinden im Land sehr verantwortungsbewusst Elternbeiträge für Kitas erstellten. Derzeit gebe es in zwei Gemeinden Probleme, die gleich und zu Unrecht auf das ganze Land gespiegelt würden. Zwei Gemeinden im Landkreis Wittenberg und Mansfeld-Südharz seien im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung von der Kommunalaufsicht angewiesen worden, den kommunalen Anteil an den Kita-Gebühren auf 50 Prozent festzusetzen. Dies führte nun zu einer erheblichen Kostensteigerung seitens der Eltern.

Aufgrund der Änderungen bei den Zuweisungen per FAG würden nun viele Gemeinden zum ersten Mal seit Jahren wieder ihre Kita-Gebühren neu berechnen. Grimm-Benne empfahl dringend, dass sich die Kommunalaufsicht im Land diese Kalkulationen genau anschaue, um zu prüfen, auf welcher Berechnungsbasis die Gebühren ermittelt würden. Abschließend betonte Grimm-Benne, stolz auf das neue Kinderförderungsgesetz zu sein, das allen Kindern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für bis zu zehn Stunden ermögliche. Die Umsetzung des Gesetzes liege jedoch in vielen Bereichen in Händen der Kommunen.

Beschlüsse wurden am Ende der Aktuellen Debatte nicht gefasst.