Wegen sinkender Gefangenenzahlen will die Landesregierung die Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau teilhaftig schließen. Justizministerin Angela Kolb brachte im Februar-Plenum einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur „Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten Sachsen-Anhalts“ in den Landtag ein. Der Justizstandort Dessau-Roßlau solle dennoch – durch den Verbleib des offenen Vollzugs und zentraler Dienstleistungen – erhalten bleiben.
Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass die JVA Dessau-Roßlau mit 237 Haftplätzen nicht nur die kleinste der Altanstalten ist, sondern neben der JVA Volkstedt auch den größten Anteil an Mehrfachbelegungen hat. Außerdem biete Dessau-Roßlau weniger Beschäftigungsmöglichkeiten für die Gefangenen als Volkstedt, so die Ministerin. Eine Schließung der JVA Halle, Hauptanstalt „Am Kirchtor“, sei derzeit wegen der unterschiedlichen Vollzugsarten nicht möglich.
Laut Landesregierung könnten mit der Schließung der JVA Dessau-Roßlau ab 2016 jährlich rund 400 000 Euro eingespart werden. Die Gefangenen würden auf die anderen JVAs verteilt werden. Der sehr kurze, dafür aber besonders kontrovers diskutierte Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung (federführend) und für Finanzen (mitberatend) überwiesen. Der von den Grünen eingebrachte Entschließungsantrag zur Missbilligung des Gesetzentwurfs und der darin vorgesehenen Schließung der JVA Dessau-Roßlau wurde von der Mehrheit der Landtagsabgeordneten abgelehnt.
Gesetzentwurf zur Justizreform vorgelegt
Neben der Umstrukturierung der Justizvollzugsanstalten hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Justizvollzugs in Sachsen-Anhalt vorgelegt. Mit dem Gesetz soll zum ersten Mal ein Landesgesetz den Strafvollzug in Sachsen-Anhalt regeln. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Arbeitspflicht für Gefangene in sachsen-anhaltischen Gefängnissen bestehen bleiben soll. Justizministerin Kolb sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung. Außerdem soll der Anspruch auf eine Einzelzelle bis spätestens 2024 erfüllt werden. Was die inhaltliche Ausgestaltung des Strafvollzugs angeht, setzt das Justizministerium auf noch mehr Behandlung, noch mehr Therapie. Die Gefangen sollen damit bei der Aufarbeitung ihrer Defizite unterstützt werden und lernen, bestimmte Dinge in Zukunft anders zu machen.
Der Gesetzentwurf wurde in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung (federführend) sowie für Finanzen (mitberatend) überwiesen.