Hundebesitzer in Sachsen-Anhalt schöpfen Hoffnung, denn das seit 2013 bestehende und umstrittene „Hundegesetz“ soll geändert werden. Im September-Plenum haben die Fraktionen von CDU und SPD einen ersten Entwurf zur Änderung des „Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ vorgelegt. Danach wird zwar an der kritisierten „Rasseliste“ festgehalten, darüber hinaus soll aber stärker von Hund zu Hund differenziert werden. Denn bisher kann auch ein Schoßhündchen nach einem Beißvorfall auf dem Papier zum „Kampfhund“ erklärt werden.
Die Evaluation des Gesetzes habe gezeigt, dass sich das „Hundegesetz“ im Wesentlichen bewährt habe, betonte Jens Kolze (CDU). Dennoch wurde nach der großen öffentlichen Anhörung im Innenausschuss (im Juni 2015) beschlossen, einige Änderungen vorzunehmen. Zum einen soll mit der Gesetzesänderung der Bewertungs- und Beurteilungsspielraum der Behörden erweitert werden. Zum anderen soll ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand bei kleineren Vorfällen vermieden werden, so der CDU-Politiker.
Zudem gelte: Wenn ein als „gefährlich“ eingestufter Hund (der nicht auf der Rasseliste steht, also ein sogenannter „Vorfallshund“, beispielsweise der Schäferhund des Nachbarn) den Wesenstest besteht und damit sozialverträgliches Verhalten nachgewiesen hat, soll die bisher noch gesetzlich vorgegebene Leinen- und Maulkorbpflicht grundsätzlich entfallen und der Empfehlung des Sachverständigen gefolgt werden, sagte Kolze.
Die generelle Rasseliste bleibe weiterhin Bestandteil des Gesetzes. Kolze begründete die Entscheidung damit, dass es keine gesicherten Erkenntnisse darüber gebe, dass die genetische Disposition eines Hundes nicht einen Teil zu seiner Gefährlichkeit beitrage. Auch wenn nicht von der Hand zu weisen sei, dass auch Umwelteinflüsse und hier insbesondere die Halter ihren Anteil am Gefahrenpotential eines Hundes haben. „Der Rückgriff des Landesgesetzgebers auf das Hundeverbringungs- und Einführungsbeschränkungsgesetz des Bundes ist somit nicht sachwidrig, so dass es auf Wunsch unseres Koalitionspartners bei der bisherigen Regelung bleibt“.
Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte: „ Die SPD hat die CDU an die Leine genommen“ und kritisierte, dass die Rasseliste entgegen des Rats von Praktikern und Tierärzten im Gesetz bleibe. Seine Fraktion halte sie für „einseitig, diskriminierend und letztendlich willkürlich“. Denn entscheidend für die Gefährlichkeit eines Hundes sei in erster Linie der Halter. Seiner Ansicht nach sei das Gesetz „Murks“, die Rasseliste gehöre abgeschafft, stattdessen sollte der Hundeführerschein eingeführt werden.
Die Zielsetzung des Gesetzes liege in der Gefahrenprävention, daran habe sich nichts geändert und daran sollte auch festgehalten werden, sagte Nadine Hampel (SPD). Sie begrüßte die Gesetzesänderung und unterstrich insbesondere den größeren Ermessensspielraum der Behörden. Nach der Novellierung des Gesetzes müssten demnächst bei Bagatellfällen nicht mehr die behördlichen Automatismen in Gang gesetzt werden. Positiv bewertete sie ebenfalls die Ausnahmeregelungen für Jagd-, Polizeidienst- und Wachhunden. Grundsätzlich habe sich das Gesetz bewährt, dies bewiesen auch die sinkenden Beißvorfälle.
Gudrun Tiedge (DIE LINKE) schlug mit einem ironischen Unterton vor, das Gesetz von „Hunde-“ in „Haltergesetz“ umzubenennen. Seit fast zehn Jahren beschäftige sich der Landtag mit dem Thema, es habe diverse Anhörungen gegeben, doch die dort geäußerten kritischen und mahnenden Worte der Anzuhörenden hätten nichts bewirkt. Auch der neue Entwurf sei kein Gesetz, das dem Postboten und dem Hundebesitzer gleichermaßen gerecht werde. Stattdessen sei einer der Hauptkritikpunkte (die Rasseliste) ignoriert worden und finde sich weiterhin im neuen Gesetzentwurf wieder.
Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.