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Plenarsitzung

Gibt es eine Alternative zum Dublin-Verfahren?

Die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport beschäftigten sich am Montag, 16. Februar, mit dem Thema Asylpolitik. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ging es um die Wahrung fairer Chancen für Asylsuchende im sogenannten Dublin-Verfahren. Die Anzuhörenden kamen aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, vom Integrationshilfe Sachsen-Anhalt e. V. und aus dem Psychosozialen Zentrum für Migrantinnen und Migranten. Die Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport hat einen Antrag der Fraktion DIE LINKE als Grundlage. Durch den Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich für eine „gerechtere Verantwortungsteilung innerhalb des EU-Asylsystems einzusetzen“.

Derzeit keine Alternative zum Dublin-Verfahren

Vielfach werde ein gerechteres Lastenverteilungssystem für die Behandlung von Asylverfahren in Europa eingefordert, das das sogenannte Dublin-Verfahren ablösen soll, erklärte Dr. Eva Britting-Reimer vom Referat Grundlagen des Asylverfahrens im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es gebe aber in allen Varianten der Lastenverteilung Vor- und Nachteile; nach Ansicht des Bundesamtes sei das Dublin-Verfahren das derzeit geeignetste, vor allem vor dem Hintergrund, dass humanitäre Aspekte eine gewichtige Rolle einnähmen.

Im Bundesamt spricht man sich gegen die freie Wahl des Wohnsitzes für Asylsuchende aus, weil es mitunter zu Schwierigkeiten in den Zielländern kommen könnte, wenn sich Flüchtlingsströme auf ausgewählte Staaten konzentrierten. Wohnraum, Arbeit, Versorgung, Betreuer für Minderjährige, Integration – dies seien zu leistende Aspekte, mit denen das Zielland schnell überfordert sein könnte. Wichtig sei die schnelle Umsetzung der gegebenen Richtlinien, um das gemeinsame Asylsystem der Europäischen Union zu stärken.

EU-Staaten zu Asylstandards verpflichten

Für Robert Willnow vom Integrationshilfe Sachsen-Anhalt e. V. stellen vor allem die Staaten ein Problem dar, die nicht im Sinne des Dublin-Verfahrens handeln könnten oder wollten, obwohl sie dazu verpflichtet seien. So verzichtet Deutschland beispielsweise auf die Rückführung von Asylsuchenden nach Griechenland, weil hier die geforderten Standards der Flüchtlingsbetreuung nicht vorgehalten werden. Bei der Rückführung nach Serbien, das mittlerweile als „sicherer Drittstaat“ anerkannt ist, gebe es immer wieder einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Abschiebung, gerade weil die Situation vor Ort nicht eingeschätzt werden könne.

Alle EU-Staaten sollten dazu verpflichtet werden, menschenwürdige Bedingungen für Asylsuchende zu bieten, forderte Willnow. Dass Menschen trotz Integrationsbemühens (Erlernen der deutschen Sprache und andere Leistungen) rückgeführt werden, sei außerordentlich zu kritisieren, sagte der Vertreter der Integrationshilfe abschließend.

Nadine Sandring vom Psychosozialen Zentrum für Migrantinnen und Migranten, St. Johannes GmbH, sieht die Rückführungspraxis auch auf Basis des Dublin-Verfahrens sehr kritisch. In der Einrichtung werden Migrantinnen und Migranten mit psychischen Erkrankungen behandelt, die teils länger bestünden oder aufgrund der Erlebnisse bei Flucht und Vertreibung entstanden seien. Sie bemängelte, dass oftmals der Behandlungszeitraum zu kurz sei und Menschen in ihre Ankunftsländer (sichere Drittstaaten) zurückgebracht würden, obwohl dies mitunter katastrophale Auswirkungen auf das Seelenheil der Betroffenen habe. Das ohnehin extrem instabile Lebensgefüge der Asylsuchenden werde wiederum erschüttert, wenn zum Beispiel Familien getrennt würden, weil Kinder das 18. Lebensjahr erreicht hätten.

Der Ausschuss für Inneres und Sport wird sich in einer seiner kommenden Sitzungen erneut des Themas annehmen und das weitere Vorgehen mit dem Antrag der Linken beraten.