Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich am 2. Juli mit großer Mehrheit für eine bundeseinheitliche Regelung für das Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ausgesprochen. Bei nur einer Stimmenenthaltung haben alle Fraktionen, die Landesregierung aufgefordert, „sich im Rahmen der bevorstehenden Novelle des Gentechnikgesetzes des Bundes zur Umsetzung der in der EU vereinbarten „Ausstiegsklausel“ für eine Umsetzung auf Bundesebene einzusetzen.“ Damit folgten sie einem Alternativantrag von CDU und SPD, der Antrag der Grünen wurde abgelehnt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte mit einem Antrag gefordert, „in Deutschland keinen Flickenteppich beim Gentechnik-Ausstieg“ zuzulassen. Sie bezog sich dabei auf die im Bund bevorstehende Novellierung des Gentechnikgesetzes zur Umsetzung der in der EU vereinbarten „Ausstiegsklausel“ (Opt-out) im Rahmen der Zulassung des Anbaus von GVO.
Mit der EU-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Anbau von GVO aus bestimmten „zwingenden Gründen“ in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu verbieten. „Die Bundesregierung versuche“, sagte Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei der Einbringung des Antrages, „die Verantwortung und das Risiko möglicher Klagen der Gentechnikkonzerne auf die Bundesländer abzuschieben.“ Das müsse verhindert werden. Wenn jedes Bundesland eigenständige Regelungen erließe, würde das eine erhebliche Verschlechterung des Status quo bedeuten. „Damit würde ein Einfallstor für den Gentechnik-Anbau in Deutschland geschaffen“, befürchtete sie.
Für die Landesregierung lehnte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Hermann Onko Aeikens (CDU), den Antrag der Grünen als zu weitestgehend ab. Dem folgte dann auch die Mehrheit. Der Antrag enthalte ein Bekenntnis zur generellen gentechnikfreien Landwirtschaft. Doch es sei eine Illusion, die weltweite Entwicklung der Gentechnik aufzuhalten, sagte er. Der Minister sprach sich auch gegen die geforderte verschärfte Überprüfungen im Zusammenhang mit der Gentechnik aus. Ein Teil des Antrages könne er unterstützen und verwies auf den Alternativantrag der Koalition.
Der SPD-Abgeordnete Jürgen Barth und sein CDU-Kollege Ralf Geisthardt erläuterten in ihren Redebeiträgen diesen Alternativantrag, der sich auf die Kernforderung nach der bundeseinheitlichen Regelung beim Gentechnik-.Ausstieg beschränke. „Eine Verlagerung auf die Länder halte ich für vorgeschoben“, sagte Barth. Das sei nicht nachvollziehbar, dass die einzelnen Länder entscheiden sollen. Er bekräftige, dass die SPD grundsätzlich den Anbau von GVO ablehne.
„Die Europäische Union hat den Mitgliedstaaten mit der Opt-out-Regelung die Möglichkeit gegeben, den Anbau gentechnisch veränderter Organismen in ihren Gebieten zu untersagen“, betonte Geisthardt. So gern er den Föderalismus habe, hier sei er aber fehl am Platze. „Eine bundeseinheitliche Regelung ist anzustreben.“
Für die Fraktion DIE LINKE hatte sich Angelika Hunger ebenfalls für eine bundeseinheitliche Regelung in dieser Frage ausgesprochen. „Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt aus ethischen, gesundheitlichen und anderen Bedenken die grüne Gentechnik ab.“ Deshalb sei die LINKE für die Bundesregelung. Sie befürwortete zugleich, dass die Zulassungsverfahren auf EU-Ebene überprüft und so geregelt werden, dass eine verschärfte, umfassende und von Industrieeinflüssen unabhängige Risikobewertung auf Basis unabhängiger Risikostudien gewährleistet wird.