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Plenarsitzung

Ganztagsangebote in allen Förderschulen

Laut einem Landtagsbeschluss vom November 2014 soll die Landesregierung im I. Quartal 2015 in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales über die Erfahrungen bezüglich der Sicherung von Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen für geistig Behinderte und Sinnesgeschädigte berichten. Eine dabei zugrunde liegende Kooperationsvereinbarung hatten das Kultusministerium und das Ministerium für Arbeit und Soziales geschlossen.

Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Birke Bull (DIE LINKE) hat dazu passend die Ganztagsangebote an Förderschulen für geistig Behinderte zum Inhalt. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass laut Schulgesetz jede dieser Förderschulen zur Unterbreitung eines Ganztagsangebots verpflichtet ist. Dieses beinhaltet Bildungs- und Freizeitangebote außerhalb des Unterrichts (Projekte, Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung). Die übergroße Zahl der Förderschulen im Land, nämlich 30, halten Ganztagsangebote von schultäglich mehr als acht Stunden vor. Grundsätzlich bieten die Förderschulen für geistig Behinderte auch Angebote in der Ferienzeit an.

Kleine Anfrage zur Ganztagsbetreuung in Förderschulen