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Plenarsitzung

Der Biber muss gemanagt werden

Rund 3 300 Biber leben derzeit in Sachsen-Anhalt und das obwohl der Biber Mitte des 20. Jahrhunderts hierzulande fast ausgestorben war. Es scheint daher nicht übertrieben, von einer „Erfolgsgeschichte des Artenschutzes“ zu sprechen. Allerdings bringt der Biber auch ein paar Probleme mit sich. So beschädigen Biber beispielsweise Hochwasserschutzanlagen, Verkehrswege, Fischteichanlagen oder auch land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Wie solchen Konflikten vorgebeugt werden kann, ohne den Bestand der Art wieder zu gefährden, soll Aufgabe des Bibermanagements sein. 

In Umsetzung des Landtagsbeschlusses hat die Landesregierung im vergangenen Jahr zahlreiches Informationsmaterial zum Biber und dessen Lebensweise sowie den Umgang mit möglichen Konflikten herausgegeben. Am Beispiel des Modellprojekts zum Bibermanagement in Wittenberg und des Projekts Biber-Konfliktmanagement im Naturpark Drömling sollen allgemeine Empfehlungen erarbeitet werden. Zudem ist es nach Angaben der Landesregierung möglich, in der neuen EU-Förderphase finanzielle Unterstützung für den Artenschutz und das Management bestimmter Arten zu erhalten.

Wer übernimmt zusätzliche Kosten für Biberschäden?

Der Geschäftsführer des Unterhaltungsverbands „Obere Ohre“, Hagen Müller, aus Oebisfelde schilderte, dass die Kosten für die Beseitigung von Biberschäden in seinem Verband in den vergangenen fünf Jahren von rund 50 000 Euro auf mehr als 84 000 Euro gestiegen seien. Die Zahl der vom Biber geschaffenen Staudämme, die beseitigt werden mussten, hätte sich fast verdoppelt. Ein weiteres Problem seien Burgen, die nicht zurückgebaut werden dürften, so lange der Biber noch an dieser Stelle aktiv sei. Dann müssten Umleitungsmaßnahmen für das gestaute Wasser erfolgen, so der Unterhaltungsverband „Obere Ohre“.

Die zusätzlich entstehenden Kosten müsse der Verband – in Form höherer Beitragszahlungen – an die Grundstückeigentümer weiterreichen. Davon betroffen seien insbesondere die Landwirte. Im Rahmen der Anhörung wurde daher auch die Frage thematisiert, ob es Ausgleichszahlungen für die Landwirte geben könnte oder ob die durch den Naturschutz gestiegenen Kosten allein vom Bürger bezahlt werden müssten. Der Arbeitskreis „Biberschutz in Sachsen-Anhalt“ beim Naturschutzbund Deutschland e. V. erklärte, um Konflikte zu lösen, sei eine noch engere Abstimmung zwischen allen Beteiligten notwendig. Die Modellprojekte zum Bibermanagement in Sachsen-Anhalt würden hier beispielgebend sein.

Ausschussvorsitzender Dietmar Weihrich erklärte, es gebe grundsätzlich eine positive Einstellung zum Biber in Sachsen-Anhalt. Die Anhörung habe gezeigt, dass alle Beteiligten bereit seien, aufeinanderzuzugehen und dass es vor Ort möglich sei, gemeinsam Lösungen zu finden. Deutlich wurde seiner Ansicht nach allerdings auch, dass oft finanzielle Probleme vor Ort die Lösungssuche erschwerten oder einschränkten. In der Anhörung wurde daher die Frage aufgeworfen, inwiefern es möglich wäre, zusätzliche finanzielle Mittel für die Beseitigung von Biberschäden zu erhalten. Auch die personelle Ausstattung in den Beratungsprojekten könnte nach Ansicht der Anzuhörenden noch besser sein, sagte Weihrich.

Ausnahmeregelungen vom Tisch

Thematisiert wurde auch der Beschluss des Landtags zum Bibermanagement bezüglich möglicher Ausnahmenregelungen zur Tötung von Bibern. Der Landtag hatte im März 2014 beschlossen, die Landesregierung zu beauftragen, eine Rechtsverordnung zu erarbeiten, mit der „Landkreise und kreisfreie Städte zur Schadensabwehr unter bestimmten Voraussetzungen ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung tätig werden können“. Nach Aussage von Dietmar Weihrich sei dieser Beschluss nun aber wieder vom Tisch, da die Landesregierung in ihrer Beschlussrealisierung vom Juni 2014 selbst erhebliche Bedenken gegen eine solche Vorgehensweise geäußert habe.

Die Erkenntnisse aus der öffentlichen Anhörung werden nun ausgewertet und im Sommer 2015 will sich der Ausschuss für Umwelt erneut mit dem Thema beschäftigen.