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Plenarsitzung

Cannabis auf dem Weg zum Medikament

Cannabis bietet nach Ansicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vielfache medizinische Möglichkeiten zur Linderung von schwersten Krankheiten. Daher soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Patienten per ärztliches Attest der straffreie Anbau, Besitz und Erwerb von Cannabis ermöglicht werde und die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für Cannabis-Arzneimittel für diese Patienten regelhaft übernehmen. Mit ihrem Antrag „Cannabiskonsum entkriminalisieren – Krankheiten lindern“ verfolgt die Fraktion DIE LINKE ein ähnliches Ziel. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Cannabis als Medikament verkehrs- und verschreibungsfähig wird. Zudem soll die Strafverfolgungsfreigrenze von Cannabisbesitz in Sachsen-Anhalt auf 30 Gramm angehoben werden.

2016 könnte es vereinfachte gesetzliche Regelungen für den Erwerb von Cannabis als Medikament für Schwerstkranke geben. Foto: William Casey/fotolia.com

Kostengünstige Therapie ermöglichen

Die Grünen konzentrieren sich mit ihrem Antrag gezielt auf die Freigabe von Cannabis als Arzneistoff. Bei schweren Erkrankungen (Krebs, Multiple Sklerose, Epilepsie) könne durch den Konsum von Cannabis eine drastische Minderung der Symptome erzielt werden, erklärte Cornelia Lüddemann (Grüne). Erkrankten Menschen soll durch den Antrag ihrer Fraktion die Möglichkeit einer kostengünstigen Therapie geschaffen werden. Der Eigenanbau soll aus therapeutischen Gründen gestattet werden – und dies nicht per Sondergenehmigung, die derzeit ein langwieriges und schwieriges Verfahren darstelle, sondern unter Arztvorbehalt.

Enge Reglementierungen aufbrechen

Das Cannabis-Verbot werde seit Jahrzehnten aus irrationalen Gründen aufrechterhalten, kritisierte Dagmar Zoschke (Linke). Tatsache sei, dass es für viele Menschen ein lebenserleichterndes, ja palliatives Medikament sei. Bisher müssen Menschen „austherapiert“ sein, ehe Cannabis zum Einsatz kommen darf, alle anderen Medikamente dürften nicht mehr ansprechen. In Sachsen-Anhalt habe dies bisher nur auf einen einzigen Kranken zugetroffen. Die Linken wollen diese engen Reglementierungen aufbrechen. Darüber hinaus könnten die Anhebung der Strafverfolgungsfreigrenze von Cannabisbesitz in Sachsen-Anhalt auf 30 Gramm und die Einführung von Cannabis-Clubs als Modellprojekte nach spanischem Vorbild in Sachsen-Anhalt nach Ansicht Zoschkes dazu beitragen, die Strafverfolgungsorgane zu entlasten.

Bundesgesetz soll 2016 kommen

Regelungen könne es nur auf Bundesebene geben, erklärte Gesundheitsminister Norbert Bischoff. 2016 soll seitens der Bundesregierung ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, durch den Cannabis als Medikament für Schwerkranke leichter zu bekommen sein soll.

Legalisierung nur für medizinische Zwecke

Wigbert Schwenke (CDU) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, Cannabis als Medikament für sehr kranke Schmerzpatienten zuzulassen. Damit seien die Anträge von Grünen und Linken im Grunde unnötig. Dagegen sprach sich Schwenke aber gegen die generelle Legalisierung des Rauschmittels aus: Cannabis sei und bleibe eine suchtgefährdende Droge.

„Therapiecannabis“ aus der Apotheke

Petra Grimm-Benne (SPD) hält die Abgabe von Cannabis an Schwerstkranke für richtig. Sie begrüßt den von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung verkündeten Richtungswechsel. Sie gehe davon aus, dass „Therapiecannabis“ dann als subventionierte Abgabe über Apotheken ausgegeben werde.

Im Anschluss an die Debatte wurden die beiden Anträge in die Ausschüsse für Soziales (federführend) und für Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.

Zum „Cannabis“-Antrag der Grünen

Zum „Cannabis“-Antrag der Linken