Mit ihrem im November 2015 in den Landtag eingebrachten Änderungsgesetz über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen will die Landesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen. Die wesentlichen Änderungen betreffen unter anderem die Einführung eines Europäischen Berufsausweises, die Erlaubnis der teilweisen Ausübung eines reglementierten Berufs (partieller Berufszugang) und die Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung aktuell zu haltender Informationen. Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft führte auf Basis des überwiesenen Gesetzentwurfs am Mittwoch, 9. Dezember, eine öffentliche Anhörung durch.
Durch das Änderungsgesetz ist gleich eine längere Reihe von Gesetzen des Landes betroffen. So führt es zu Anpassungen beispielsweise des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, des Gesundheitsdienstgesetzes, des Hochschulgesetzes, des Architektengesetzes, des Ingenieurgesetzes und des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Ausbildungen auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik.
Stimmen aus der Anhörung
Die Ärztekammer des Landes Sachsen-Anhalt spricht sich nachdrücklich für detaillierte Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. November 2013 aus. Hier geht es speziell um die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die EU-Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung in Artikel 5 Nr. 1a) und b) und Nr. 2a) enthaltenen Verweise auf die nach dem Recht der Europäischen Union ergangenen Vorschriften genügen allerdings nicht den rechtstaatlichen Anforderungen, so der Wortlaut der Stellungnahme der Ärztekammer. Besonderes Augenmerk legt die Ärztekammer auf die Themenbereiche „Vorwarnmechanismus“ und die missliche Einführung des Begriffs „Fortbildung“ innerhalb der Regelungen zur Anerkennung von Weiterbildungen.
Die Rektorin der Hochschule Magdeburg-Stendal, Prof. Dr. Anne Lequy, und der Vorsitzende des An-Instituts der Hochschule Magdeburg-Stendal „KinderStärken“ e. V., Prof. Dr. Raimund Geene, äußerten sich zur im Gesetz geplanten staatlichen Anerkennung des Bachelor-Abschlusses im Studiengang Kindheitswissenschaften. Diese Anerkennung fehle bisher, sodass die Absolventen erhöhte bürokratische Schwierigkeiten haben, in einem Bereich zu arbeiten, für den sie im Grunde ausgebildet worden seien. Die Änderung im Gesetz ermögliche die Anerkennung der neuen Berufsgruppe Kindheitswissenschaftler und erleichtere den Arbeitsmarkteinstieg beispielsweise im Bereich der Schulsozialarbeit und des Bildungsmanagements. Zugleich finde eine Stärkung des Hochschulstandortes statt.
Die Vertreter der Architektenkammer und der Ingenieurkammer begrüßten die baldige Verabschiedung des Gesetzentwurfs und zeigten sich zufrieden über die ihre Institutionen betreffenden Gesetzesabschnitte. Die Positionen seien umfangreich abgestimmt und schon bei der Erstellung des Entwurfs einbezogen worden.
In einer Sondersitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft Anfang Januar soll eine Beschlussempfehlung auf den Weg gebracht werden, die in der letzten Sitzung des Parlaments in der 6. Wahlperiode Ende Januar abschließend beraten werden soll.