Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Bejahung, Ablehnung, Zurücküberweisung

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner November-Sitzungsperiode eine Reihe von Gesetzen nach deren zweiter Beratung beschlossen. In allen Fällen wurde der Empfehlung des jeweils zuständigen Ausschusses gefolgt.

8. Mai wird kein Feiertag

Im April 2015 wurde im Plenum ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE diskutiert, in dem es um die Einführung des 8. Mai als gesetzlicher Feiertag ging, dieser soll als „Tag der Befreiung vom Faschismus“ begangen werden. Der Ausschuss für Inneres und Sport hatte sich in seiner Beschlussempfehlung darauf verständigt, den Gesetzentwurf im Plenum abzulehnen. Die Abgeordneten sind dem Ansinnen des Ausschusses gefolgt.

Anpassung der Landesgraduiertenförderung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Ausbildung des besonders qualifizierten wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses an Hochschulen mit der sogenannten Landesgraduiertenförderung. Diese bedarf der Anpassung und Modernisierung, daher legte die Landesregierung im Juli 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft sprach sich in seiner Beschlussempfehlung einstimmig für die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs aus. Die Abgeordneten haben das Gesetz beschlossen.

Rundfunkstaatsvertrag wird geändert

Wesentlicher Schwerpunkt der 17. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags ist die verfassungskonforme Zusammensetzung der Gremien des ZDF unter den Gesichtspunkten Staatsferne, Vielfaltsangebot, Aktualität und Gleichstellung. Bei der 18. Änderung des Vertrags geht es um die Klarstellung, dass in bundesweit verbreiteten Programmen des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks regionenspezifische Werbung nur zulässig ist, soweit das jeweilige Landesrecht dies gestattet. Der Empfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien folgend, nahmen die Abgeordneten die Gesetze an.

Abfallgesetz wurde novelliert

Die Landesregierung legte im Juli 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor. Hintergrund ist ein 2012 geändertes Bundesabfallrecht aus dem sich Anpassungsbedarf für die Landesebene ergibt. Laut Landesregierung handelt es sich im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen sowie eine geänderte Paragraphenreihenfolge gegenüber dem Vorgängergesetz. Die Mehrheit der Abgeordneten sprach sich für die Annahme des Gesetzentwurfs aus.

Jugendteilhabegesetz geht in dritte Runde

Um junge Menschen in Sachsen-Anhalt besser in die politische Entscheidungsfindung einzubinden, legte die Fraktion DIE LINKE im Februar 2014 ein Kinder- und Jugendteilhabegesetz vor. Das Gesetz soll eine Änderung der Verfassung bewirken und der eigenständigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen mehr Beachtung schenken. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl, den Gesetzentwurf abzulehnen. Verfassungsändernde Gesetzesteile müssen laut Geschäftsordnung aber drei Beratungen im Plenum durchlaufen. Daher wurde der Gesetzentwurf zurück in die Ausschüsse überwiesen.