Eines der zentralen Themen der September-Sitzungsperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt war erwartungsgemäß der Bereich Asyl in all seinen Facetten. So geht es um die Finanzierung von Unterkünften, die Ausweitung der Zuständigkeit in Asylverfahren auch auf das Verwaltungsgericht in Halle und die Schaffung einer zweiten und dritten Zentralen Aufnahmestelle im Land (neben Halberstadt). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie Flüchtlingen der Zugang zu den Hochschulen in Sachsen-Anhalt ermöglicht werden kann und welche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen (zum Beispiel spezielle Sprach- und Vorbereitungskurse). Auch das Dublin-Verfahren zur Verteilung der Asylsuchenden in Europa war noch einmal Thema.
Streitobjekt Personalentwicklungskonzept
Für die Bereiche Bildung und Sicherheit ist das aktuelle Personalentwicklungskonzept des Landes ausschlaggebend. Die darin notierten Zielzahlen beim Personal sind nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE nicht ausreichend. Trotz mehrfacher Korrekturen seitens der Landesregierung seien Unterrichtsausfall und die erhebliche Belastung bei der Polizei an der Tagesordnung. Mit einem Antrag wird nun eine grundsätzliche Neuorientierung des Personalentwicklungskonzeptes angestrebt.
Freudiges Wuff bei Hundebesitzern?
Hundebesitzer in Sachsen-Anhalt schöpfen Hoffnung, denn das seit 2013 bestehende und umstrittene „Hundegesetz“ soll geändert werden. Die Fraktionen von CDU und SPD legten einen Entwurf zur Änderung des „Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ vor. Danach wird zwar an der kritisierten „Rasseliste“ festgehalten, darüber hinaus soll aber stärker von Hund zu Hund differenziert werden. Denn bisher kann auch ein Schoßhündchen nach einem Beißvorfall auf dem Papier zum „Kampfhund“ erklärt werden.
Neue Geldquelle für Kommunen
Eine neue Geldquelle soll sich für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt ergeben: Laut einem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen sie zukünftig alle Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr per Bußgeld selbst ahnden und verfolgen dürfen. Bisher waren Gemeinden nur für „geringfügige Ordnungswidrigkeiten“ (Verwarngeld von 5 bis 55 Euro) zuständig. Für alle anderen war das Land verantwortlich und erhielt somit auch die entsprechenden Einnahmen.