Die Waldgesetze des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt unterwerfen die Waldbewirtschaftung bestimmten Regeln. Alle Waldbesitzer sind beispielsweise verpflichtet, ihren Wald nach den anerkannten forstlichen Grundsätzen ordnungsgemäß und dabei nachhaltig, pfleglich und sachkundig zu bewirtschaften.
Da der Wald eine – funktional gesehen – sehr vielfältige Bewirtschaftung ermöglicht, gibt es eine Vielzahl an Regelungen, die für die einzelnen Bereiche wirksam werden. Genau geregelt sind demnach zum Beispiel Erstaufforstungen, die Wiederaufforstungspflicht, der Bau und die Unterhaltung von Waldwegen, Sport- und Erholungsanlagen, die Forstnutzungsrechte und der Waldschutz.
Für den Vollzug der gesetzlichen Regelungen zeichnen im Wesentlichen die Unteren Forstbehörden verantwortlich. Diese sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Für den Waldbrandschutz ist das Landeszentrum Wald verantwortlich. Als obere Forstbehörde fungiert das Referat Forst- und Jagdhoheit im Landesverwaltungsamt. In dieser Stellung übt es die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte aus, tritt als Berater zu forstrechtlichen und forstfachlichen Sachverhalten auf und entscheidet über Widersprüche in entsprechenden Verwaltungsangelegenheiten. Bei öffentlichen Planungen, Vorhaben und sonstigen Maßnahmen werden die forstlichen Belange vertreten.
Verschiedene Arten geschützter Wälder
Dem Landesverwaltungsamt kommt die Aufgabe zu, besonders schützenswerte Waldgebiete als solche auszuweisen. Dies kann laut Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in folgenden Kategorien erfolgen:
Schutzwälder: Sie werden zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ausgewiesen, zum Beispiel zum Schutz vor Erosionen durch Wind, Wasser oder Austrocknung sowie zum Sicht-, Lärm- und Waldbrandschutz.
Erholungswälder: Sie können in der Nähe von Städten, größeren Siedlungen, Kur- und Erholungsorten ausgewiesen werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erforderlich macht – sie sind nicht selten die „grünen Lungen“ von Städten und Gemeinden. Die Waldflächen sind für die Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen und zu gestalten.
Waldschutzgebiete: Sie dienen der Erhaltung, dem Schutz und der Wiederherstellung wertvoller Waldlebensgemeinschaften in ihrer für den Lebensraum typischen Arten- und Formenzusammensetzung, insbesondere der in Sachsen-Anhalt typischen Waldgesellschaften. Gemeint sind hier übrigens keine Waldgeister …
Naturwaldzellen: Hierbei handelt es sich um Waldteile, die in ihrer Zusammensetzung und ihrem Aufbau besonders naturnah sind oder in absehbarer Zeit eine Entwicklung zu einer naturnahen Struktur erwarten lassen und sich daher vom Menschen ungelenkt entwickeln sollen. In Naturwaldzellen wird der Wald sich selbst überlassen, Bewirtschaftungsmaßnahmen sind nicht erlaubt. Die Waldentwicklung in Naturwaldzellen wird wissenschaftlich begleitet. Ein gutes Beispiel ist das „Grüne Band“, das sich entlang der früheren innerdeutschen Grenze durch die Republik schlängelt.
Der Naturschutzbund Sachsen-Anhalt informiert zum Thema Wald