Das Bestattungsrecht in Sachsen-Anhalt bedarf nach Ansicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einer Anpassung. Für Mitglieder der israelitischen Religionsgemeinschaften sowie Musliminnen und Muslimen soll die Möglichkeit zur Ausübung ihrer Kultur und Traditionen verbessert werden (Bestattung ohne Sarg). Das seit 2002 geltende Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt müsse demzufolge modernisiert werden. Auch die Fraktion DIE LINKE sieht Bedarf für die Novellierung des Bestattungsrechts. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales kam es am Mittwoch, 3. Dezember, zu einem Sachstandsbericht der Landesregierung über das Bestattungswesen. Hierbei wurde auf den Gesetzentwurf der Grünen und einen Antrag der Linken vom Mai 2014 Bezug genommen.
Den Grünen schwebt vor, eine gesellschaftliche Debatte zu der sich wandelnden Bestattungskultur in Deutschland anzustoßen. Darin soll unter anderem auch der sogenannte Friedhofszwang thematisiert werden. Ziel der Debatte soll sein, Möglichkeiten einer Modernisierung des Bestattungsrechts insbesondere unter Einbezug ethischer, kultureller, religiöser, aber auch juristischer und sozialwissenschaftlicher Expertise zu diskutieren.
Die Aufhebung der Sargpflicht sei als erster Schritt zur Modernisierung des Bestattungsrechts zu verstehen – entlang der gesellschaftlichen Bedürfnisse und den religiösen und weltanschaulichen Wünschen des Verstorbenen und der Hinterbliebenen. Denkbar sei zudem die Öffnung der Urnenbestattung auch außerhalb des Friedhofs. Hierzu bedürfe es einer gesamtgesellschaftlichen Debatte, so der Wortlaut der Begründung zum Gesetzentwurf der Grünen.
Aus der Berichterstattung der Landesregierung
Ehrenfried Messal vom Ministerium für Arbeit und Soziales gab in der Berichterstattung der Landesregierung Auskunft über die derzeitige Praxis bei der Umsetzung des Bestattungsgesetzes. 2002 war das entsprechende Gesetz des Landes umfassend novelliert worden. Fragen, die heute an Wichtigkeit zugenommen haben, hatten seinerzeit nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Dabei handelte es sich unter anderem über die Bestattung innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintritt des Todes und um eine Bestattung ohne Sarg, wie es vor allem für Musliminnen und Muslime wichtig ist.
Grundsätzlich stehen einer Fristverkürzung bei einer Bestattung (also nach 24 Stunden) die Regelungen des Gesetzes entgegen. Zunächst muss eine Bestattungsurkunde vorliegen, darüber hinaus bedarf es der Einrichtung einer Grabstätte. Da beide Angelegenheiten mit einem Verwaltungsaufwand zu regeln seien, könne davon ausgegangen werden, dass eine Bestattung nach 24 Stunden nicht umzusetzen sei, so Messal. Probleme gebe es auch in Sachen Leichenschau, also der Feststellung des Todes, und der Absicherung, dass es sich nicht um einen Scheintodvorfall handele. Ausnahmeregelungen könnten zwar beantragt und bewilligt werden, doch müsse man bedenken, dass man es hier wiederum mit Verwaltungsvorgängen zu tun habe, die Zeit kosteten, erklärte Ehrenfried Messal.
Das derzeitige Bestattungsgesetz lässt keine Ausnahmen zur Sargpflicht zu. Gleichwohl wird die freie Wahl des Bestattungsvorgangs – nämlich eine Grablegung im Leichentuch – vor allem von den muslimischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt aufgrund religiöser und traditioneller Werte immer wieder gefordert. Abhilfe könnte hier die weitere Auslegung des § 17 des Bestattungsgesetzes durch einen Erlass des Ministeriums bieten, so Messal.
Der Berichterstatter der Landesregierung wies darauf hin, dass aktuell von einem „Friedhofszwang“ auszugehen sei. Das heißt unter anderem, dass Urnen auf dem Friedhof begraben werden müssen und nicht mit nach Hause genommen werden dürfen. Eine Alternative biete derzeit die zunehmende Anzahl an sogenannten Friedwäldern.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte sich bereits im Vorfeld der Berichterstattung durch die Landesregierung für eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Grünen geeinigt. Diese wird am 19. März 2015 abgehalten.