Im Juli des vergangenen Jahres brachte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Landtag ein. Ziel des Gesetzes war eine verbindliche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Der Ausschuss für Inneres und Sport behandelte den Gesetzentwurf aufgrund ähnlicher Aspekte parallel zum Entwurf des Kommunalverfassungsgesetzes (inklusive Anhörung), so Dr. Ronald Brachmann als Berichterstatter des Ausschusses. Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport wurde der Gesetzentwurf vom Parlament im Juni abgelehnt.
Viele gute Vorschläge ignoriert
Nachdem Innenminister Holger Stahlknecht auf seinen Redebeitrag verzichtete, eröffnete Monika Hohmann (DIE LINKE) die Fünf-Minuten-Debatte. In guter Absicht sei der Gesetzentwurf von den Grünen zeitgleich mit der Novellierung der Kommunalverfassung eingebracht worden. Die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss sei ungünstig gewesen, da hier eine fachliche Auseinandersetzung nur schwer möglich gewesen sei. Zudem habe die Koalition die vielfältigen guten Vorschläge der Grünen ignoriert. Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sollte auf kommunaler Ebene gestärkt werden. Doch die Koalition habe ihnen die Kompetenz zur Mitbestimmung abgesprochen. Wie soll das jugendpolitische Programm, das derzeit erarbeitet werde, wirken, wenn schon jetzt von der Koalition keine Partizipation auf kommunaler Ebene gewollt werde, fragte Monika Hohmann.
Mit zu hohen Kosten verbunden
Gegen die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sei zunächst nichts einzuwenden, erklärte Dietmar Krause (CDU), aber müsse diese mit verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben geregelt werden? Es sei ungünstig, verbindliche Strukturen einzuführen, obwohl nicht klar sei, welche Auswirkungen diese hätten. Die von den Grünen gewünschte Einstellung hauptamtlicher Kinder- und Jugendbeauftragter sei mit hohen Kosten verbunden und griffe in die Selbstständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte beziehungsweise der Kommunen ein. Man solle nicht so tun, als hätten Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit der Teilhabe auf kommunaler Ebene, konstatierte Krause. Der Landtag habe im Mai die Kommunalverfassung beschlossen, diese führe zur Stärkung der Beteiligungsrechte, so Krause abschließend.
Jugendliche in Planungsprozesse einbinden
Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zeigte sich enttäuscht über den Umgang mit dem Gesetzentwurf ihrer Fraktion. Interessen der Kinder und Jugendlichen hätten bei der Ausschussarbeit umfangreicher bearbeitet werden können. Viele Vorschläge hätten nichts mit Kosten zu tun gehabt, erklärte Lüddemann, so ging es beispielsweise darum, Kinder und Jugendliche in Planungsprozesse, die sie direkt beträfen, einzubeziehen. In anderen Bundesländern sei dies geübte Praxis. Lüddemann mahnte an, die Interessen von Kindern und Jugendlichen zukünftig nicht hinter parteipolitische Ambitionen zu stellen.
Jugendschutz vor frühem Bürgerrecht
Der Gesetzentwurf sei ausführlich beraten worden, auch mit einer Anhörung, zu der unter anderen der Deutsche Kinderschutzbund und die Kinderbeauftragten geladen waren, erinnerte Silke Schindler. Im Gesetzentwurf sei es beispielsweise um die Absenkung des Alters für die Wahrnehmung von Bürgerrechten auf 14 Jahre gegangen. Hier hätten sich die Geladenen geschlossen dagegen entschieden. Denn Bürgerrechte würden auch Bürgerpflichten nach sich ziehen, erklärte Schindler. Nicht umsonst gebe es eigens das Kinder- und Jugendschutzgesetz, in dem sogar die Einschränkung bestimmter Bürgerrechte (ab 14 Jahren beziehungsweise ab 16 Jahren) vorgenommen werde, um junge Menschen vor bestimmten Situationen zu schützen. Schindler bekräftigte am Ende ihres Redebeitrags noch einmal den Wunsch nach Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Im Anschluss an die Debatte wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport gefolgt. Damit wurde der Gesetzentwurf durch die Stimmen der Koalition abgelehnt (Grüne dafür, Enthaltung bei den Linken).