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Plenarsitzung

Missstände in der psychiatrischen Hilfe

Planlosigkeit, Geld- und Personalmangel bedrohen die psychiatrische Versorgung. Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung hat erneut schwere Missstände im Maßregelvollzug erkannt. Er legte seinen 21. Tätigkeitsbericht vor und übergab ihn Landtagspräsident Detlef Gürth und dem Minister für Arbeit und Soziales, Norbert Bischoff.

Dr. Bernd Langer (r.), Vorsitzender des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung, übergab Landtagspräsident Detlef Gürth den aktuellen Prüfbericht.

Landtagspräsident Detlef Gürth lobte die ehrenamtliche Arbeit der Besuchskommissionen des Ausschusses: „Sie halten uns einen Spiegel vor, wie es um die psychiatrische Betreuung in Sachsen-Anhalt bestellt ist.“ Sie belegten, wie mit knappen Mitteln und dank guter Koordination Betreuung gewährleistet werde, zeigten aber auch ungeschminkt auf, wo noch Handlungsbedarf bestehe und wo der Landtag dazu aufgefordert sei, entsprechend nötige finanzielle Mittel in den Haushalt einzustellen.

Umfassendere Planung notwendig

Das ehrenamtlich tätige Gremium weist auf Defizite in der psychiatrischen Versorgung hin. Der Anspruch auf ambulante Eingliederungshilfe sei oftmals gefährdet, weil es zwischen dem Land als Kostenträger und den Leistungserbringern nicht zu Finanzierungsvereinbarungen komme. Die Folge: „Viele Betroffene leben nach wie vor in Heimen anstatt in eigenen Wohnungen“, erklärte der Vorsitzender des Ausschusses, Dr. med. Bernd Langer. Weil die Landesregierung seit Jahren die inzwischen 18 Jahre alte Psychiatrieplanung nicht fortschreibe und auch nur drei Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte (Landkreis Saalekreis, Stadt Halle/Saale, Landkreis Stendal) über eine regionale Psychiatrieplanung verfügten, fehle es an Zielvorstellungen und langfristigen Perspektiven. Daraus resultierten zudem enorme Unterschiede in der Versorgung zwischen den einzelnen Regionen. Der Psychiatrieausschuss bekräftigte erneut seine Forderung nach einer umfassenden Planung der psychiatrischen Versorgung.

Erneut musste die Besuchskommission des Psychiatrieausschusses über schwere Missstände im Maßregelvollzug für psychisch kranke Rechtsbrecher berichten. Die personelle Situation in der Maßregelvollzugsklinik Bernburg, wo suchtkranke Rechtsbrecher auf der Grundlage das § 64 des Strafgesetzbuches behandelt werden, sei so angespannt, dass therapeutische Angebote eingeschränkt werden müssten oder ganz fehlten. Beispielsweise könne derzeit kein Anti-Aggressions-Training angeboten werden, obwohl 60 Prozent der Patienten nach Gewaltdelikten eingewiesen worden seien. Die Einrichtung ist dem Bericht zufolge dauerhaft überbelegt. Die Reduzierung des Fachkräfteanteils, an dem das Land als alleiniger Träger der SALUS gGmbH unbeirrt festhalte, widerspreche nicht nur den fachlichen Erfordernissen, sondern sei ausschließlich Folge verfehlter Sparpolitik, so das Fazit des Ausschusses.