Klimaschutzgesetz abgelehnt
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte im September 2013 erstmals den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt im Landtag vor. Zweck des Gesetzes ist die Festlegung von Klimaschutzzielen sowie die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung, Überprüfung und Fortschreibung von Klimaschutzmaßnahmen sowie für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Nach eingehender Beratung im Umweltausschuss und einer öffentlichen Anhörung empfahl der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte dem Vorschlag, das Gesetz ist damit abgelehnt.
Änderung des Naturschutzgesetzes
Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sollen alle rechtlichen Möglichkeiten der Unterschutzstellung von Europäischen Vogelschutzgebieten gemäß der Richtlinie zu den „Natura 2000“-Gebieten eröffnet werden und bislang getrennte Zuständigkeiten im Hinblick auf die Schutzgebietsausweisung und Schutzmaßnahmen zusammengeführt werden. Die Landesregierung hatte dazu im Juli 2014 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, Mitte Oktober gab es eine öffentliche Anhörung zu dem Thema.
Ziel der Gesetzesnovelle ist die Beschleunigung der Verfahren der europarechtlich angeordneten Unterschutzstellung. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten gemäß Bundesnaturschutzgesetz und vertraglichen Lösungen soll nunmehr eine landesweit geltende Verordnung einen Grundschutz vermitteln, der gebietsspezifisch mit weiteren Schutzmaßnahmen ergänzt werden soll. Darüber hinaus soll die Gesetzesnovelle, das sogenannte Ökopunktemodell stärken (Kompensationsmaßnahmen nach Eingriffen in den Naturhaushalt) und die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen.
Der Beschlussempfehlung zum Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wurde mehrheitlich gefolgt, das Gesetz ist damit beschlossen.
Neuregelungen bei Heilberufen
Im Juli hatte der Landtag erstmals über eine Änderung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe beraten. Hintergrund ist laut Landesregierung die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Patientenrechten in grenzüberschreitender Gesundheitsvorsorge. Von Änderungen sind auch das Gesundheitsdienst-, das Hochschulmedizin- und das Krankenhausgesetz betroffen. Nach Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales spricht sich dieser nun dafür aus, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Mit den Stimmen von CDU und SPD wurde die Beschlussempfehlung angenommen, DIE LINKE stimmte dagegen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielten sich. Damit ist das Gesetz beschlossen.