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Plenarsitzung

Inklusion – Denn jede Barriere ist eine zu viel

(21. August 2014) Was eigentlich ist In­klu­si­on? Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet Inklusion, dass alle Menschen sich gleichberechtigt und selbstbestimmt in allen gesellschaftlichen Bereichen verwirklichen können. Es geht darum, Hindernisse abzubauen, die Menschen mit ihren unterschiedlichen Einschränkungen beim Einkaufen, bei der Arbeit, in Freizeit, Familie, Vereinen oder in der Nachbarschaft hemmen. Behinderten Menschen soll der ungehinderte, barrierefreie Zugang und eine umfassende Beteiligung am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Der Politik, aber auch den Menschen vor Ort, kommt die Aufgabe zu, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen – mit Hilfe von Aufzügen und Rampen, Dolmetschern für gehörlose Menschen, Verwendung von Leichter Sprache, Blindenleitsystemen und anderen Unterstützungsformen. Ziel ist, dass sich nicht der Mensch mit Behinderung anpasst, sondern die Gemeinschaft dafür sorgt, dass ihre Angebote für alle zugänglich sind.

Youtube-Video der Aktion Mensch zum Thema Inklusion. Youtube

Die Landesregierung und der Landtag von Sachsen-Anhalt haben das Thema Inklusion in ihrer Agenda festgeschrieben. Mit „einfach machen – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ hat die Landesregierung einen Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufgestellt. In ihm sind genaue Ziele aufgeführt, wie das Land für die Gleichstellung von behinderten Menschen jedes Alters und jeder Lebenssituation sorgen will. Basis dafür sind die Behindertengleichstellungsgesetze und -verordnungen des Bundes und des Landes.

Der Landtag sieht sich in der Pflicht, nicht nur Politik zu machen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass Inklusion direkt vor Ort tatsächlich stattfindet. Auf Anregung des Landesbehindertenbeauftragten Adrian Maerevoet nahm die Landtagsverwaltung daher eine „inklusive Bestandsaufnahme“ im Gebäudekomplex am Domplatz 6-9 vor. Erklärtes Ziel ist, dass die Räumlichkeiten und Angebote des Landtags für alle Menschen gleichermaßen unproblematisch zugänglich sind. Wie stehen also die Fakten hinsichtlich Menschen mit eingeschränkter körperlicher Mobilität, mit Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung, mit Lern- oder Leseschwierigkeiten? Eine interne Befragung zu den Handlungsfeldern „Barrierefreies Bauen“, „Barrierefreie Information und Kommunikation“ und „Barrierefreier Arbeitsplatz“ brachten erste Ergebnisse zutage.

Statt behindert zu sein, reicht es oft schon, behindert zu werden. Ein Geldautomat in solcher Höhe wäre für jeden unerreichbar. Durch Barrierefreiheit können solche Missstände abgebaut werden. Foto: BMAS

Ergebnisse einer hausinternen Überprüfung

Im Landtag herrscht eine weitgehend barrierefreie Situation für Menschen mit körperlichen Einschränkungen vor: Am Haupteingang befindet sich eine Rampe inklusive automatischer Türöffnung. Durch eine weitgehende Stufenvermeidung, Rampen, Aufzüge und Treppenlifte sind nahezu alle Orte des Gebäudes inklusive Bibliothek erreichbar. Breite Türen und barrierefreie WCs ergänzen dieses Gesamtkonzept. Fünf barrierefreie Raumeinheiten sind als Arbeits- und Übernachtungszimmer für Abgeordnete eingerichtet. Während der letzten Sanierungsarbeiten konnte auch die Barrierefreiheit im Plenarsaal und auf den Tribünen verbessert werden.

Sitzungen und Veranstaltungen im Plenarsaal und im Landtagsrestaurant können von Menschen mit technischen Hörhilfen mittels Induktionsschleifen auch von den Tribünen verfolgt werden. Insbesondere für Besuchergruppen stehen auch Gebärdendolmetscher zur Verfügung. Finden Veranstaltungen des Landtags außerhalb statt, wird sich bemüht, barrierefreie Örtlichkeiten auszuwählen. Unterstützungsangebote vor Ort werden gern unterbreitet.

Der neue Internetauftritt wurde unter Berücksichtigung aktueller Nutzungsnormen entwickelt (zum Beispiel der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV). Die Angebote sollen künftig noch ausgebaut werden. Die Dokumentationsdatenbank PADOKA erfüllt die Vorgaben der BITV.

Was noch umzusetzen ist

Der Ältestenrat gibt sich mit der Ist-Situation im Landtag nicht zufrieden und sieht die Umsetzung weiterer Maßnahmen vor. Noch in diesem Jahr sollen beispielsweise die neuen Printprodukte der Öffentlichkeitsarbeit auf eine serifenlose Schrift umgestellt sowie kontrastreicher Druck und blendfreies Papier verwendet werden. Die Landtagsdokumente sollen für Vorlesesoftware gestaltet und als leicht lesbare, in Brailleschrift konvertierbare Datei und Druckstück angeboten werden. Auch in Sachen Verständlichkeit wird es vorwärts gehen: Broschüren und Onlineangebote sind in „Leichter Sprache“ vorgesehen.

Barrierefreiheit wird langfristig auch im Video-Bereich angestrebt. Sowohl die Untertitelung als auch die Simultanübersetzung in Gebärdensprache von Landtagssitzungen (im Livestream und Video-on-Demand) ist geplant. Hierfür bedarf es noch der detaillierten Abstimmung mit Fachleuten zum Arbeitsablauf und zur Finanzierung. Gebärdendolmetscher sollen dann auch bei öffentlichen Anhörungen und anderen Veranstaltungen des Landtags sowie bei Informations- und Veranstaltungsfilmen des Parlaments zum Einsatz kommen. Bei der Umsetzung all der angeführten Maßnahmen sollen Sachverständige (zum Beispiel der Landesbehindertenbeauftragte und der Inklusionsausschuss des Landes) eingebunden werden.