Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien ein, der den Klimaschutz in den Mittelpunkt rückt und zur Vollversorgung mit regenerativer Energie führt. Im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) des Bundes soll sich die Landesregierung unter anderem für den Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien und die Beschränkung von Ausnahmen der EEG-Umlage auf Unternehmen mit hohem Stromverbrauch einsetzen. Die Fraktion DIE LINKE brachte einen Änderungsantrag ein, CDU und SPD legten einen Alternativantrag vor.
Privilegien für Unternehmen zurückfahren
„Klimaschutz kostet Geld, kein Klimaschutz kostet Leben“, konstatierte Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Experten betonten, dass nur mit dem EEG der Klimawandel halbwegs in Griff bekommen werden könne, so die Abgeordnete der Grünen. Sie forderte eine Beendigung des „fossilen Wahnsinns“ und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Systemwechsel in der Energieerzeugung sei noch lange nicht geschafft. Im Bereich des EE-Stroms sei die Markteinführung abgeschlossen, jetzt gehe es um die Marktdurchdringung. Die Grünen fordern daher ein EEG, das der Klimawende gilt. Eine Herabsenkung der Vergütung des Stroms aus regenerativen Quellen – so wie von der Bundesregierung forciert – sei nicht zu akzeptieren. Bei der Befreiung von der EEG-Umlage für Unternehmen sollten die Privilegien zurückgefahren werden; Ausnahmen sollten nach Ansicht der Grünen auf Branchen beschränkt werden, die im internationalen Wettbewerb stünden und deren Energieverbrauch trotz Optimierungsmaßnahmen sehr hoch sei. Die Grünen sprechen sich für bürgernahe, lokal umsetzbare Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien aus. Abgelehnt wird dagegen die geplante obligatorische Ausschreibung für Energieanlagen ab 2017. Bürger-Energieanlagen dürften sich kaum gegen Unternehmensanlagen durchsetzen können, so Frederking.
Dem Bund 20 Jahre voraus
Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sprach sich zuallererst für ein bezahlbares EEG aus. Deutschland habe schon jetzt nach Dänemark die höchsten Strompreise Europas. Die Akzeptanz der Energiewende sinke, wenn die Strompreise immer mehr anstiegen, prognostizierte Aeikens. Die 24-Stunden-Stromversorgung in Deutschland beziehungsweise Sachsen-Anhalt sei ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor, der Braunkohlestrom sei hier noch notwendig, um die Netzstabilität aufrechtzuerhalten. Der Einspeisevorrang sei und bleibe ein fundamentaler Bestandteil des EEGs, da gebe es auch keine Änderungsabsichten, betonte der Umweltminister. Hinsichtlich des Baus von Windenergieanlagen sei die Frage der Akzeptanz in der Bevölkerung stärker zu berücksichtigen. Mit über 40 Prozent Strom aus erneuerbaren Energiequellen sei Sachsen-Anhalt den Bundeszielen bereits 20 Jahre voraus, zudem habe die Branche viele positive Beschäftigungseffekte erbracht, lobte Aeikens abschließend.
Drei Säulen der Energiewende
Die Energiewende sei unumgänglich, nur über den Weg dahin sei man sich noch immer uneinig, erklärte Katrin Budde (SPD). Die drei Säulen der Energieversorgung Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit seien nicht kurzfristig unter ein Dach zu bekommen. Doch sei die Bezahlbarkeit der Energieversorgung ein sehr wichtiges Thema. Nicht nur der Erhalt der Kapazitäten im Windkraftbereich, sondern der Ausbau an effektiven Stellen sei notwendig. Die Entscheidung, inwiefern diese Offshore- und Onshore-Anlagen gebaut und finanziert würden – auch über die Grenzen des EEGs hinaus –, stehe aber noch aus, so Budde. Die Einspeisevergütung müsse ihrer Meinung nach in diesem Bereich neu und angemessen geregelt werden.
„Kosten gerecht auf alle Schultern verteilen“
Der EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung sei zur Abstimmung in den parlamentarischen Gremien, erklärte Angelika Hunger (DIE LINKE). Man habe noch die Möglichkeit, die Interessen des eigenen Landes einzubringen. Die Kosten der Energiewende müssten gerecht auf alle Schultern verteilt werden, dies geschehe mit der jetzt auf Bundesebene angestrebten Novelle des EEG nicht, so Hunger. Die Ausschreibung neuer Anlagen ab 2017 begünstige die Ambitionen großer Unternehmen und brächte diese gegenüber den Bürgeranlagen in Vorteil. Die Linken stellen sich wie die Grünen ebenfalls gegen Einschränkungen bei den Biogasanlagen, deren Ausbau aus Kostengründen auf Bundesebene abgelehnt werde. Aber gerade deren ausgleichende Funktion bei der Fluktuation von Wind- und Sonnenenergie solle genutzt werden, so Hunger. In ihrem Änderungsantrag sprachen sich die Linken gegen „ungerechtfertigte Rabatte für Industrieunternehmen“ aus, ihre Wettbewerbssituation sei strikt zu berücksichtigen und die Auswahl an der EU-Regelung zu orientieren. Außerdem sollte die Deckelung des Ausbaus von Wind- und Photovoltaikanlagen aufgehoben werden.
Zwischen Weltuntergangsszenario und Planwirtschaft
Für Steffen Rosmeisl (CDU) war dem Antrag der Grünen nicht viel Gutes abzugewinnen, er kritisierte das darin enthaltene „übliche Weltuntergangsszenario“. Der CDU-Politiker lobte den ausgewogenen Umgang des Umweltministeriums mit dem Thema Energiewende. Das Thema CO2-Emission solle versachlicht werden. Rosmeisl forderte, die EEG-Vergütung noch stärker abzuschmelzen als dies von der Bundesregierung vorgesehen sei. Der Änderungsantrag der Linken sei aufgrund seines „Charakters der Planwirtschaft“ nicht zustimmungsfähig, so Rosmeisl abschließend. CDU und SPD hatten sich dazu entschlossen, einen Alternativantrag einzubringen. Durch diesen stellt sich der Landtag hinter das Bemühen der Bundesregierung, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Im Antrag notiert waren unter anderem folgende Ziele: den Anteil der erneuerbaren Energien zu erhöhen, den Ausbau kostengünstiger Technologien voranzubringen und die Forcierung der Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Am Ende der Debatte wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ebenfalls abgelehnt. Der Alternativantrag der Fraktionen von CDU und SPD wurde mit den Stimmen der Koalition angenommen.