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Plenarsitzung

Ehrenamt stärken und weiterentwickeln

Für die Stärkung und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements setzte sich die Fraktion DIE LINKE im November 2013 mit einem Antrag ein. Sie forderten den Einsatz der Landesregierung auf Bundes- und Landesebene für die Schaffung finanzieller Sicherheit für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in den Kommunen, Planungssicherheit für Vereine sowie weiterer Faktoren zur Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts. Im Ausschuss für Inneres und Sport wurde dazu nun eine Beschlussempfehlung mit umfangreichen Änderungen erarbeitet. Durch einen neuen Antrag der Linken soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Begriff des Ehrenamts hinreichend abgegrenzt und darüber hinaus rechtsverbindlich geregelt wird, dass ehrenamtliche Tätigkeiten bundesweit sozialversicherungsfrei sind.

Erleichterungen durch Ehrenamtsstärkungsgesetz

Dem freiwilligen Engagement im Land hätten Politik und Gesellschaft viel zu verdanken, resümierte Innenminister Holger Stahlknecht. Er sei immer wieder daran interessiert, Wege zu finden, das Ehrenamt zu stärken und seine Bedingungen zu verbessern. Stahlknecht sprach sich für die Sozialversicherungsfreiheit von ehrenamtlichen Tätigkeiten aus, diese sei aber noch (auch auf Bundesebene) zu klären. Positiv hervorzuheben sei das Ehrenamtsstärkungsgesetz des Bundes vom März 2013, das beispielsweise zur Anhebung der steuerfreien Beträge (bei Entschädigungszahlungen) geführt habe. Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt habe den sogenannten Aufwandsentschädigungserlass überarbeitet, der am 1. Juli in Kraft trete und einige Erleichterungen mit sich bringe, so Stahlknecht.

Chance auf detaillierte Auseinandersetzung verpasst

Laut Evelyn Edler (DIE LINKE) engagiere sich etwa jeder Dritte über 14 Jahre in Deutschland ehrenamtlich, dies seien über 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Sie leisteten einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Auch in Sachen Wertschöpfung sei das Ehrenamt erfolgreich: Für jeden investierten Euro würden sieben Euro im Ergebnis stehen. Dieses Engagement noch weiter zu stärken, sei Ziel der Fraktion DIE LINKE, so Edler. Deren erster Antrag aus dem vergangenen Jahr sei im Ausschuss beraten worden, eine von den Linken gewollte Anhörung sei aber von CDU und SPD abgelehnt worden. Damit habe man eine Chance verpasst, sich gezielt mit den Schwierigkeiten bei der Ausübung eines Ehrenamts auseinandersetzen. Die Linken hätten daraufhin selbst zu einer Anhörung geladen, deren Ergebnisse in den Anträgen zusammengefasst worden seien. Einer der Kernpunkte sei für Evelyn Edler, dass das Ehrenamt hauptamtliche Unterstützung und gute Rahmenbedingungen mit verantwortungsvollen gesundheits- und arbeitspolitischen Grundlagen brauche. Es bedürfe des Weiteren einer dauerhaften und verlässlichen Landesförderung. Das Gesetz des Bundes zur Stärkung des Ehrenamts habe nach Ansicht der Linken noch nicht die Erfolge gezeitigt, die vorgesehen gewesen seien. Die Linken sprechen sich dafür aus, dringend beim Thema Sozialversicherungspflicht im Ehrenamt tätig zu werden, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, das Projekt Bürgerarbeit qualifiziert weiterzuführen und die interkulturelle Integration voranzubringen.

Lerngruppe mit ehrenamtlichem Helfer. Foto:BMFSFJ/Bertram Hoekstra

Gesetzliche Regelung für Sozialversicherungsfreiheit

Das Ehrenamt erfülle ein wichtige gesellschaftliche Funktion, konstatierte Dietmar Krause (CDU). Die große Flutkatastrophe 2013 habe die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Wirkens deutlich gemacht. Es sei eine der zentralen Aufgaben der Politik, das Ehrenamt nicht nur mit wonnigen Worten, sondern mit Taten zu unterstützen, erkannte Krause. Das Gesetz des Bundes zur Stärkung des Ehrenamts habe zum Beispiel zu Veränderungen bei der Ehrenamtspauschale geführt, zudem könnten Vereine nun leichter Gelder ansparen, die Haftungsregelungen für Verantwortliche seien gelockert worden. Auch in Sachsen-Anhalt habe sich einiges getan: Die Förderung des Ehrenamts sei zum Beispiel im Katastrophenschutz durch das neue Rettungsdienstgesetz verbessert worden. Die neue Kommunalverfassung habe nicht nur zu einer besseren Verständlichkeit des Gesetzes geführt, sondern auch Verbesserungen für die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister ermöglicht. Krause wies darauf hin, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene bereits für die Sozialversicherungsfreiheit von ehrenamtlichen Tätigkeiten eingesetzt habe. „Die CDU hält die gesetzlich geregelte Freistellung von der Sozialversicherung im Ehrenamt für nötig“, bestätigte Krause abschließend.

An ursprünglicher Intention vorbei

Mit ihrem Ursprungsantrag hätten die Linken ein wichtiges Thema aufgegriffen, erklärte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Es gelte, die Menschen im Land zum Ehrenamt zu ermutigen und zu bestärken. Der Antrag ging den Grünen seinerzeit aber nicht weit genug, weshalb es zur Diskussion im Ausschuss kam. An dieser Stelle bemängelte Striegel ebenfalls die fehlende Anhörung im Ausschuss. Die von CDU und SPD durchgesetzte Beschlussempfehlung sei eine Verschlimmbesserung des Antrags der Linken und gehe an seiner ursprünglichen Intention vorbei. Denn es dürfe nicht darum gehen, aufgrund des demographischen Wandels mehr Ehrenamt einzufordern, sondern das Ehrenamt durch staatliches Handeln zu unterstützen – damit sei der Inhalt des Ursprungsantrags der Linken konterkariert worden. Cornelia Lüddemann, die sich die Redezeit mit ihrem Fraktionskollegen teilte, bezeichnete den Umgang mit dem Antrag der Linken als ein „bitteres Ergebnis für die Ehrenamtlichen im Land“. Dennoch dürfe der Landesregierung kein Blankoscheck für die Ausgestaltung und Abgrenzung des Ehrenamts ausgestellt werden. Die Forderung nach einer Abgrenzung des Ehrenamts ohne spezielle Leitlinien lehnten die Grünen ab, so Lüddemann.

Grenzen zu regulärer Beschäftigung nicht verwischen

Silke Schindler (SPD) wies auf die besondere Bedeutung des Ehrenamts hin. Ehrenamtliche Tätigkeit sei der „Kitt unserer Gesellschaft“. Während der Flutkatastrophe 2013 habe sich beispielsweise im Bereich Brand- und Katastrophenschutz gezeigt, wozu Ehrenamt in der Lage sei. Hinzu kämen im ganzen Land Ehrenamtliche in der Jugend- und Sozialarbeit, die Vereinsarbeit und die kommunalen Ehrenämter – sie alle seien wichtig für unsere Gesellschaft. Der Politik komme es zu, die entsprechenden Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu schaffen. Dabei gehe es nicht nur um Bezahlung, sondern vor allem um Anerkennung und Motivation. In dieser Hinsicht seien in den vergangenen Monaten einige Erleichterungen vorgenommen worden, sagte Schindler. Das Ehrenamt sei eine Arbeit ohne Anspruch auf Bezahlung, dennoch sei in den vergangenen Jahren eine Entschädigung in Geldform angestiegen. Die Grenzen zu regulären Beschäftigungsverhältnissen dürften nicht verwischt werden, mahnte Schindler an.

Im Anschluss an die Debatte wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport angenommen. Der neuerliche Antrag der Fraktion DIE LINKE fand keine Mehrheit.

Drs. 6/2551, Drs. 6/3144, Drs. 6/3184, Drs. 6/3188