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Plenarsitzung

Den Finanzausgleich solidarisch gestalten

Auf Antrag von CDU und SPD wird die Landesregierung gebeten, bei den Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich auf Bundesebene bestimmte Grundbedingungen zu vertreten. Dazu gehört zum Beispiel, das bisherige Ausgleichsniveau des Länderfinanzausgleichs beizubehalten. Außerdem sollen ergänzende Bundesmittel für Investitionen in die Wirtschafts-, Innovations- und Infrastrukturförderung eingeplant werden, um strukturelle Probleme finanzschwacher Bundesländer zu beseitigen. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte einen Änderungsantrag ein.

2019 läuft der Solidarpakt II aus. Wie der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern dann insgesamt gestaltet werden soll, soll schon jetzt diskutiert werden. Foto: Stefan Müller

„Klagen von Bayern und Hessen unsolidarisch“

„Es bleiben noch fünf Jahre bis zum Ende des Solidarpakts II“, erklärte Krimhild Niestädt und eröffnete damit die Debatte um die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Diese Verhandlungen könnten sich sehr lang hinziehen, denn jedes Land habe eigene Ansichten im Fokus und mache sich auf seine Weise für eine bessere finanzielle Ausstattung stark, so die SPD-Finanzexpertin. Deshalb sei es wichtig, schon jetzt deutlich zu sagen, „was wir dem Ministerpräsidenten und dem Finanzminister für die Verhandlungen mit auf den Weg geben wollen.“ Die Zukunft des Solidaritätsbeitrags sei noch nicht geklärt, denkbar wäre seine Ersetzung beispielsweise durch Steuererhöhungen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass die zukünftige Verteilung der Finanzausgleichsmasse in alle Himmelsrichtungen orientiert sein werde, sei die mittelfristige Finanzplanung für das Land sicherzustellen. Der Osten habe in den vergangenen Jahren deutlich profitiert, nun würden sich die Relationen aber verschieben. Niestädt warb dafür, die Regelungen zum Finanzausgleich beziehungsweise den Solidaritätsbeitrag nicht in Gerichtssälen zu stricken. Geber und Nehmer sollten an einen Tisch zusammenkommen. Die Klage der Länder Bayern und Hessen gegen den Finanzausgleich hält Niestädt für unsolidarisch.

Auf die Elemente des bisherigen Finanzausgleichs solle nicht verzichtet werden, denn diese hätten sich nach Ansicht Niestädts durchaus bewährt. In ihrem Antrag setzen sich CDU und SPD unter anderem dafür ein, neben dem Finanzausgleich ergänzende Bundesmittel für Investitionen in Wirtschafts-, Innovations- und Infrastrukturförderung zur Beseitigung struktureller Probleme finanzschwacher Bundesländer vorzusehen. Des Weiteren wird – wie von Finanzminister Jens Bullerjahn begrüßt – auf die Arbeit des Stabilitätsrats gesetzt. Ein Aspekt des Änderungsantrags der Grünen sollte bei der Abstimmung am Ende der Debatte übernommen werden: Der anstehende Neuaushandlungsprozess des Länderfinanzausgleichs soll in einem offenen und transparenten Prozess unter Einbeziehung der Landtage und von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen gestaltet werden.

Föderalismuskommission III sollte kommen

Das Auslaufen des Solidarpakts II sei für die Zukunft des deutschen Föderalismus bedeutsam, sagte Swen Knöchel (DIE LINKE). Die Linken blicken dabei auf Deutschland als Gesamtstaat, Erfolge würden gesamtstaatlich erwirtschaftet. Für eine gelingende Umverteilung bedürfe es daher einer Föderalismuskommission III, so Knöchel. Dabei gehörten die Kommunen – wie von den Grünen im Änderungsantrag richtig erkannt – mit an den Verhandlungstisch. Knöchel begrüßte die im Antrag der Koalition vertretenen Ansichten hinsichtlich der kommunalen Steuerkraft: Diese findet bislang nur mit 64 Prozent Berücksichtigung, sollte künftig, schon wegen der Einstandspflicht des Landes für seine Kommunen, aber zu 100 Prozent in die Ermittlung der Finanzkraft der Länder Eingang finden. Die Linken sprechen sich dafür aus, dass sämtliche Sozialleistungen, die vom Bund geregelt werden, auch vom Bund bezahlt werden sollen. So käme es nicht zu einer unterschiedlichen Verteilung der Soziallasten.

Klageweg keine geeignete Strategie

Kay Barthel (CDU) rekapitulierte die Zahlen aus dem Solidarpakt aus dem vergangenen Jahr: 7,9 Milliarden Euro seien umverteilt worden, die größten Anteile hätten Bayern, Baden-Württemberg und Hessen getragen. Sie begründen ihre von Krimhild Niestädt erwähnte Klage damit, dass die gegenwärtige Regelung ungerecht und leistungsfeindlich sei und die Nehmerländer daran hindern würde, ihre eigene wirtschaftliche Position zu verbessern. Der Klageweg sei aber keine geeignete Strategie, um eine Lösung zu erzielen, kritisierte Barthel. Die Diskursfähigkeit müsse erhalten bleiben. Auch Barthel sprach sich im Namen der CDU dafür aus, Punkt 2 des Antrags der Grünen zu übernehmen. Denn an den Neuverhandlungen seien bisher nur reine Fiskalpolitiker, die Länderparlamente aber nicht beteiligt. Dabei gehe es nicht nur um Finanzpolitik, sondern um Strukturpolitik. Die Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse stehe auf dem Plan, deswegen sei auch ein Solidarpakt III wünschenswert. Der von Finanzminister Jens Bullerjahn empfohlenen Stärkung des Stabilitätsrats stimme die CDU zu, so Barthel.

Schuldenbremse greift 2020

Die zentrale politische Weichenstellung müsse transparent stattfinden, daher sollten auch alle Betroffenen daran beteiligt sein, erklärte Prof. Dr. Claudia Dalbert (Grüne) und freute sich über den Konsens, der zumindest über Punkt 2 des Änderungsantrag ihrer Fraktion herrschte. Der Umgang mit den Altschulden werde eine der zentralen Fragen bei den Aushandlungen sein. 2020 greife die Schuldenbremse, dann gelte es, ohne neue Kredite auszukommen und gleichzeitig in die Zukunft zu investieren. Die Grünen unterstützen die Ausweitung der Kompetenzen des Stabilitätsrats nicht.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Änderungsantrag der Grünen abgelehnt. Der licht geänderte Ursprungsantrag von CDU und SPD wurde in Einzelabstimmung behandelt: Alle acht Punkte erhielten die nötige Mehrheit der Stimmen. Damit wird die Landesregierung gebeten, gegenüber dem Bund in den Verhandlungen zum künftigen bundesstaatlichen Finanzausgleich die genannten Grundbedingungen zu vertreten.

Antrag von CDU und SPD zum Finanzausgleich (PDF)

Änderungsantrag der Grünen zum Finanzausgleich (PDF)