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Plenarsitzung

Bürger-Engagement im Pflegebereich

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legte im Juni 2014 Ergebnisse einer Länderbefragung zum bürgerschaftlichen Engagement im Umfeld von Pflege vor und bietet damit erstmalig eine Übersicht der einzelnen Aktivitäten pflegeflankierender Angebote in den Bundesländern.

In Sachsen-Anhalt gibt es gut 88000 pflegebedürftige Menschen. Circa 390 Menschen beschäftigen sich 2013 ehrenamtlich in niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Foto: AOK-Medienservice

Zur Förderung von niedrigschwelligen Angeboten und Modellprojekten wurden Neuerungen in der Pflegegesetzgebung in 2002, 2008 und 2012 vom Bund geschaffen. Insbesondere die §§ 45 b-c im Sozialgesetzbuch (SGB) XI enthalten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten von bürgerschaftlichem Engagement im Umfeld von Pflege. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Paragrafen obliegt den einzelnen Bundesländern. Eine Reihe unterschiedlicher Förderschwerpunkte, Projekte und niedrigschwelliger Angebote wurden in den Ländern umgesetzt. Die Länder stehen bei der Etablierung pflegeflankierender Angebote vor ähnlichen Herausforderungen. Nicht zuletzt, aufgrund der bestehenden Heterogenität und dem Fehlen eines einheitlichen Informationsstandes, bedarf es einer Übersicht der Länderaktivitäten.

Die Befragung aller Bundesländer zu pflegeflankierenden Maßnahmen erfolgte von 2013 bis 2014 im Rahmen des Projektes „Bürgerschaftliches Engagement im Umfeld von Pflege“, das sich in Trägerschaft des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. befindet und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Die Antworten sind ungekürzt in einer Übersicht zusammengefasst und bieten eine ausführliche Dokumentation u.a. von Modellprojekten, Förderschwerpunkten und zentralen Herausforderungen.

Kurzübersicht der Ergebnisse

Bei der Durchsicht der Angaben stellte sich heraus, dass vor allem niedrigschwellige und komplementäre Angebote sowie Modellprojekte gemäß der Pflegegesetzgebung (§§ 45 b-d SGB XI) umgesetzt werden, um das bürgerschaftliche Engagement im Umfeld von Pflege zu fördern. Die Festlegung der Förderschwerpunkte obliegt zumeist den Landesministerien und erfolgt in seltenen Fällen auch auf kommunaler Ebene. Niedrigschwellige Angebote sind die häufigste Umsetzungsform bei den Förderschwerpunkten. Bei Verordnungen beziehungsweise Rahmenbedingungen, die die Umsetzung der Pflegegesetzgebung (§§ 45 a-d SGB XI) gewährleisten, bestehen große Unterschiede. Hier lassen sich keine einheitlichen Strukturen erkennen. Als zentrale Herausforderung verwiesen die Länder auf die Gewinnung und Bindung von Freiwilligen. Insbesondere Personengruppen, die sich bisher selten im Bereich Pflege engagieren, gilt es zu aktivieren. In diesem Zusammenhang wird nicht nur auf die schwierige Akquise von Männern, sondern auch auf speziell eingerichtete Programme für Migrantinnen und Migranten und den damit einhergehenden Herausforderungen hingewiesen.

Vollständige Dokumentation "Bürgerschaftliches Engagement im Umfeld der Pflege - Ergebnisse einer Länderbefragung durch den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. 2013/2014

Sachsen-Anhalt in der Dokumentation "Bürgerschaftliches Engagement im Umfeld der Pflege - Ergebnisse einer Länderbefragung durch den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. 2013/2014