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Plenarsitzung

Transkript

Jörg Bernstein (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Notwendigkeit einer konkreten gesetzlichen Regelung zur finanziellen Förderung politischer Stiftungen ist unser Bundesland nun das Erste, welches ein entsprechendes Landesgesetz auf den Weg bringt.

Mit Blick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist mir gerade während der Rede des Kollegen Tillschneider der Gedanke aufgegangen, welche eigenartige Sicht auf ein Gericht Ihre Partei offensichtlich hat. Denn Sie haben ausdrücklich diese Entscheidung in der Form kritisiert, dass hierzu das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Regelung eingefordert hat.

Jetzt frage ich mich aber: Wer hat das Verfassungsgericht angerufen? Wie leite ich daraus die Folgerung ab, damit ich unbedingt ein Urteil bekomme, welches meinen Interessen entspricht? Das ist meine Frage, vielleicht können Sie sie auch beantworten.

(Zuruf: Da war das Geld aus Russland noch nicht da!)

Der vorliegende Gesetzentwurf - es wurde bereits gesagt  , regelt neben begrifflichen Bestimmungen auch grundsätzliche Fördervoraussetzungen. Was mir ganz besonders wichtig ist, ist ein ausdrückliches Bekenntnis zu den Prinzipien politischer Bildungsarbeit in der Gestalt des Beutelsbacher Konsenses, nämlich in der Einheit von Kontroversitätsgebot, von Überwältigungsverbot und von Teilnehmerorientierung. Das sind für mich grundlegende Prinzipien, auch für mich als Lehrer, wenn ich mich zu politischen Themen geäußert habe.

Es wird oftmals gleichgesetzt mit der Frage der Neutralitätspflicht. Selbstverständlich habe ich keine Neutralitätspflicht; aber ich habe die Pflicht, z. B. in meiner Bildungsarbeit, in dem Fall meine Schüler nicht mit meiner eigenen Meinung zu überwältigen. Aber ich habe natürlich das Recht, diese Meinung deutlich zum Ausdruck zu bringen. Auf der anderen Seite habe ich die Pflicht, meinen Schülern die Möglichkeit zu geben, sich eigene Bekenntnisse zu erarbeiten.

Auf der Grundlage des im Gesetzentwurf festgeschriebenen Standards soll künftig sichergestellt werden, dass die Stiftungen transparent arbeiten und ihre Mittel verantwortungsvoll einsetzen. Zu den Standards gehört selbstverständlich auch, dass die Stiftungen im Rahmen ihrer politischen Bildungsarbeit in ihrer Gesamtschau die Gewähr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bieten sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten.

Insgesamt trägt die Bildungsarbeit politischer Stiftungen dazu bei, eine informierte und engagierte gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Sie schafft eine wichtige Grundlage für eine starke und lebendige Demokratie. Um die politische Bildungsarbeit auch künftig finanziell unterstützen zu können, ist es nun zwingend erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Genau das tun wir mit dem vorliegenden Entwurf. Ich bitte Sie ganz herzlich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)