Tagesordnungspunkt 6
Erste Beratung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/341
Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/375
Die Einbringerin ist die Minister Frau Grimm-Benne. - Sie haben das Wort.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Diese Landesregierung steht für eine aktivierende und vorsorgende Sozialpolitik. Sie steht dafür, dass Familien in unserem Land gut leben können, und sie steht dafür, dass jedes Kind zählt, dafür, dass alle Kinder von klein auf hochwertige frühkindliche Bildung erhalten, und dafür, dass über vielfältige soziale Beziehungen das soziale Miteinander in einer Gesellschaft gestärkt wird. Gerade das ist heute wichtiger denn je.
Diese Landesregierung und auch diese Koalition stehen auch dafür, dass es beiden Elternteilen möglich ist, sich beruflich zu entfalten und gleichzeitig ihre Kinder wohl betreut zu wissen. So können insbesondere junge Familien ihre Einkommens- und damit ihre Lebenssituation selbst gestalten.
Schließlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht unsere Sozialpolitik - dies galt bereits in der vergangenen Legislaturperiode - dafür, dass diejenigen Familien, die besonders zu kämpfen haben, entweder weil das Familieneinkommen ohne staatliche Unterstützung immer nur gerade so reicht oder weil sie mehrere Kinder haben, die entsprechende Unterstützung für ihre gesellschaftlich so wertvolle Leistung erhalten.
Für dies alles, meine Damen und Herren, steht unser großes Paket der Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung im Land, welches in der vergangenen Legislaturperiode geschnürt und jetzt in einem wichtigen Teil verlängert werden soll, nämlich der Fortgeltung der Entlastungsregelung für Mehrkindfamilien zunächst für ein Jahr, ein erstes großes familienpolitisches Vorhaben dieser neuen Landesregierung also, das wir heute ins Parlament einbringen möchten.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, dem zugrunde liegt die Verständigung der Koalitionsparteien, dass die Maßnahmen des in der vergangenen Legislaturperiode erneuerten Kinderförderungsgesetzes weiterhin Bestand haben und die derzeit im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes finanzierten Maßnahmen auch bei einem möglichen Wegfall der Bundesmittel verlässlich weitergeführt werden sollen.
Wie Sie wissen, haben Familien in Sachsen-Anhalt mit mehreren Kindern seit Januar 2019 nur noch für das älteste betreute Nichtschulkind einen Beitrag zu entrichten. Diese erste maßgebliche Entlastung bei den Elternbeiträgen wurde dauerhaft mit Landesmitteln abgesichert. Eine weitere analoge Entlastung für Familien mit Hortkindern setzt die Landesregierung seit dem 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 mit Mitteln des Bundes im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes um. Auch diese Entlastung wurde im Kinderförderungsgesetz als zeitlich begrenzte Maßnahme gesetzlich verankert.
Der eingebrachte Gesetzentwurf der Landesregierung setzt den Koalitionsvertrag nun in Bezug auf die erforderliche Anpassung des Kinderförderungsgesetzes hinsichtlich der Weiterführung dieser Entlastung um. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, die erweiterte Geschwisterkindregelung zunächst für den Zeitraum eines Jahres zu verlängern, weil über die weitere Bereitstellung der Bundesmittel angesichts der noch zu erfolgenden Regierungsbildung auf Bundesebene und der notwendigen Verfahren und Gremienbeteiligungen jedenfalls nicht zeitnah seitens des Bundes entschieden wird. Damit soll eine Regelungslücke vermieden werden. Die Landesregierung sowie die Koalition stehen bei den Familien und Eltern im Wort. Insofern soll diese Entlastung der Mehrkindfamilien verlängert werden.
Die mit dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgten weiteren Änderungen sind sicherlich gut gemeint, derzeit indes nicht notwendig. Sowohl die Entfristung der Finanzierung der Jahrespersonalkosten für weitere 37 pädagogische Fachkräfte als auch die Entfristung der Maßnahmen zur Stärkung der pädagogischen Fachberatung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, beides Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetzes, sind bis zum Ablauf des kommenden Jahres gesichert.
Auch wenn nicht sicher ist, ob der Bund die Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetzes fortführt, sollte zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden, weil mit Sicherheit zu erwarten ist, dass der Bund keine Maßnahmen fördert, die das Land auch ohne Bundeshilfe zu finanzieren hat. Zu beachten ist hier also das Gebot haushalterischer Klugheit, weil die Kosten für den Landeshaushalt für beide Maßnahmen insgesamt mehr als 10 Millionen € betragen.
Sachsen-Anhalt bietet mit seinen flächendeckenden Kindertageseinrichtungen, dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und den Beitragsentlastungen eine gute Heimat für Familien und einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil. Ein bezahlbares Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen ist für uns als Gesellschaft zentral. Frühkindliche Bildung verhindert soziale Ausgrenzung und verbessert die Zukunftschancen von Kindern. Die Kosten für die erweiterte Beitragsentlastung sind somit eine sehr gute Investition in die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)