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Plenarsitzung

Transkript

Olaf Meister (GRÜNE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mehr als Drittel der Studierenden in der Bundesrepublik lebt unterhalb der Armutsgrenze. Selbst Studierende, die Bafög beziehen und damit bereits finanzielle Unterstützung erhalten, zählen dazu. Auch angehende Ärztinnen und Ärzte sind im Studium betroffen. 

Besonders trifft dies auf das praktische Jahr zu, welches sie im Rahmen ihres Medizinstudiums absolvieren müssen. In diesem arbeiten sie 40 Stunden je Woche. Wenn sie Glück haben, erhalten sie dafür allenfalls ein Minijobgehalt als Aufwandspauschale. In vielen Kliniken gibt es aber auch keine Vergütung. Ein Anrecht darauf gibt es nicht. Ich meine, das geht nicht.

Diese Studierenden leisten echte und wichtige Arbeit in den Kliniken und Praxen. Sie werden auch oft im Bereich der Pflege eingesetzt, um das überlastete Krankenhauspersonal zu entlasten. Dafür erhalten sie wenig bis kein Geld.

Studierende, die nicht aus reichen Elternhäusern kommen, müssen dann trotz 40-Stunden-Job noch einen Nebenjob aufnehmen, um sich Miete und Versorgung leisten zu können. Daneben soll dann aber natürlich noch fürs Staatsexamen gelernt werden. 

(Andreas Silbersack, FDP: Das ist dann daneben?)

Dass das zu einer Überlastung der Studierenden und damit zum Studienabbruch führen kann, ist eine logische Konsequenz. Dass Studierende das dritte Staatsexamen direkt im Anschluss an das praktische Jahr absolvieren müssen, trägt das Übrige zur Überlastung bei. 

Der Antrag spiegelt die zentralen Forderungen der Petition der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland wider, die sie unter dem Titel „Ausbildung statt Ausbeutung: Endlich ein #fairesPJ“ dem Bundesgesundheitsministerium überreicht haben.

Die Forderungen sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern so von den Betroffenen selbst formuliert. Wir als Politik sollten den Betroffenen zuhören. Von bündnisgrüner Seite wird das Anliegen unterstützt.

Ebenfalls ein wichtiges Thema ist der Tarifvertrag für Studierende, auch bekannt unter der Bezeichnung „TV Stud“; denn auch in dem Bereich der Entlohnung von studentischen Beschäftigten gibt es viel zu tun. Die wissenschaftliche Studie „Jung, akademisch, prekär“ ergab, dass die meisten angestellten Studierenden ein Gehalt erhalten, mit dem sie als armutsgefährdet gelten. 

Berlin hat so einen Tarifvertrag für Studierende - der Herr Minister war darauf eingegangen - schon seit den 1980er-Jahren. Es zeigt sich, dass in Berlin der Anteil studentischer Beschäftigter, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben, deutlich geringer ist als in anderen Bundesländern. Die Einführung eines solchen Tarifvertrags für Studierende auch in Sachsen-Anhalt halte ich für sinnvoll.

(Zuruf: Genau!)

Was aber zentral bleibt, um Studierende zu entlasten, ist ein elternunabhängiges Bafög, damit das Studium nicht nur denjenigen zugänglich ist, deren Eltern es sich leisten können.

Jetzt wurde die Überweisung beantragt. Ich halte das für eine sinnvolle Maßnahme und würde der Überweisung zustimmen. Ansonsten würden wir auch dem Antrag zustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)